Bad Berleburg. „Bitte nicht!“ fleht der Berleburger noch, doch das Urteil gegen ihn fällt doch zu seinen Ungunsten. Er hatte sich unerlaubt vom Unfall entfernt.

Er war mit seinem Auto zum Amtsgericht Bad Berleburg gefahren, um sich auf der Anklagebank zu verantworten — doch für den Rückweg musste sich ein ein 36-Jähriger Bad Berleburger eine andere Möglichkeit suchen, denn Richter Torsten Hoffmann stellte den Führerschein des Angeklagten unmittelbar nach der Urteilsverkündung sicher.

Der 36-Jährige musste sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verantworten. Richter Hoffmann verurteilte den Angeklagten letztlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 2625 Euro, entzog ihm den Führerschein und erließ den Beschluss, dass die Behörden ihm vor Ablauf von acht Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen dürfen. Auch als das Urteil längst gesprochen war, flehte der Angeklagte um seinen Führerschein: „Bitte nicht!“

Brückengeländer beschädigt und weggefahren

Dass seine Taten kein Kavaliersdelikt waren, konnte der Bad Berleburger nicht verstehen. Im Mai dieses Jahres soll der 36-Jährige auf der L 553 zwischen Aue und Berghausen mit seinem Auto einen Unfall verursacht haben, bei dem ein Fremdschaden in Höhe von circa 1500 Euro entstand. Ihm wird vorgeworfen, ein Brückengeländer beschädigt und sich dann vom Unfallort entfernt zu haben, anstatt die Polizei zu alarmieren.

Die Staatsanwaltschaft Siegen wirft dem Angeklagten außerdem vor, den Unfallort am Folgetag mit einem Motorrad — für das der Bad Berleburger keinen Führerschein besitzt — angesteuert zu haben. „Ich wusste nicht, dass ich mich bei der Polizei melden muss“, erklärt sich der Angeklagte. Er habe ja kein Tier oder einen Menschen angefahren, ergänzt er.

Das kauft Richter Hoffmann dem 36-Jährigen nicht gänzlich ab. Im Jahre 2019 habe sich der Mann auf der Anklagebank bereits des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gemacht. Hier sei er auf einem Parkplatz rückwärts in ein anderes Fahrzeug gefahren, ohne danach die Polizei zu verständigen. „Spätestens dann wussten Sie doch, dass man die Polizei rufen muss“, so Richter Hoffmann.

Schaden angeblich nicht erkannt

Der Angeklagte beteuert außerdem, den Schaden an dem Brückengeländer nicht erkannt zu haben — obwohl sein Auto eingedellt gewesen war, sich Lack von dem Geländer an seinem Fahrzeug befunden hatte und zwei Sprossen des Geländers herausgebrochen waren.

Sein Auto habe der Angeklagte nach dem Unfall laut eigener Aussage in den Wald hineingeschoben, weil es unbenutzbar gewesen sei. Am Folgetag sei er dann mit dem Motorrad aus der Not heraus zu seinem Auto gefahren, um den Kraftstoff aus diesem in Behältnisse umzufüllen und das Fahrzeug abschleppbereit zu machen. Bei diesem Vorgang hatte ihn ein Zeuge beobachtet und die Polizei alarmiert.