Siegen-Wittgenstein. Die CDU-Fraktion im Kreistag hat viele Fragen zur Hochwasser-Problematik an die Verwaltung des Kreises und sieht Diskussionsbedarf.
Die CDU-Fraktion im Kreistag reagiert auf die Hochwasserereignisse und stellt Fragen an die Kreisverwaltung und bittet um Beratung in den beiden zuständigen Gremien – dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Land- und Forstwirtschaft und dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz.
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Wie Hermann-Josef Droege anmerkt, sei „kritisch zu hinterfragen und fachlich zu prüfen, ob seitens der Gefahrenabwehr aktuelle Katastrophenschutzpläne fortzuschreiben bzw. anzupassen sind und, ob bisherige hydraulische Berechnungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit unserer Bäche, Flüsse und Rückhaltebauwerke neu zu berechnen sind – angesichts zunehmender und extremer Starkregenereignisse.“
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Weiterhin merkt der Fraktionsvorsitzende an, dass durch die Borkenkäfer-Kalamität tausende Hektar Wald entfallen werden und sich deshalb die Fähigkeit zur Aufnahme und Speicherung von Wasser vermindern werde.
„Hinzu kommen die eher längerfristigen Prognosen von Klimaforschern, die die Tendenz zunehmender Unwetter mit Starkregen, Hagel und Stürmen auch in unserer Region prognostizieren und damit ein sukzessiv steigendes, latentes Gefahrenpotenzial. Für die CDU-Kreistagsfraktion erscheint es dringend geboten, umgehend in eine intensive Diskussion (zunächst) in beiden Fachausschüssen einzutreten.“
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Die CDU-Fraktion bittet dringend darum, im Sinn der Fragestellungen alsbald in eine ebenso notwendige, wie sachliche (vorwurfsfreie) Diskussion einzusteigen, „von deren Erledigung mit einmaliger Beratung in den beiden Fachausschüssen wir nicht ausgehen“.
Offene Fragen der CDU
1. Existieren Berechnungen zu Szenarien (vergleichbar den aktuellen Vorkommnissen) zu den Regenabfluss Möglichkeiten? Und sieht die Verwaltung Handlungsbedarf?
2. Müssen die Berechnungen der sogenannten 100-jährigen oder 500-jährigen Hochwässer mittel- bis langfristig neu definiert werden?
3. Besteht aus Sicht der Verwaltung die Notwendigkeit, Not- oder Maßnahmepläne zu überarbeiten, sowohl des Kreises wie auch der Städte und Gemeinden?
4. Existiert ein Hochwasserkataster für den Kreis Siegen-Wittgenstein? Inwieweit stehen die Städte und Gemeinden mit ihrer speziellen Ortskenntnis besonderer Gefahrenpunkte im unmittelbaren Austausch mit dem Kreis?
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5. Besteht nach Einschätzung der Verwaltung Aktualisierungsbedarf der Notfallpläne für die Trinkwasserversorgung oder der Entsorgung. Wer steuert in solchen Extremsituationen das Talsperrenmanagement?
6. Existieren im Kreis ausreichende personelle und auch technische Hilfsstrukturen mit adäquater technischer Ausstattung?
7. Inwieweit besteht Handlungsbedarf bei Feuerwehr, THW, DRK, DLRG, etc?
8. Unter welchen Katastrophenfall-Bedingungen wird ein unterstützender Einsatz von Kräften der Bundeswehr möglich?
9. Müsste ein Kataster an Notunterkünften in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden fortgeschrieben werden?
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10. Mit Blick auf die anscheinend unzureichende Alarmierung in den aktuellen Schadensgebieten und die anschließenden die Rettungseinsätze gefährdenden Funknetzausfälle stellt sich die Frage nach evt. vorsorglichem Handlungsbedarf im Kreis Siegen-Wittgenstein in Abstimmung mit den hier aktiven Rettungsdiensten. Modernste Funktechnik erscheint nicht mehr als „Non plus Ultra“.
11. Für den Fall individueller Schadensbetroffenheit von Privatpersonen oder Unternehmen: Besteht Anspruch auf Direkthilfe des Bundes oder des Landes? Leistet in derartigen Fällen die Kreisverwaltung ggf. Beratung als „erste Anlaufstelle“?