Bad Laasphe. Obwohl ein junger Mann aus Bad Laasphe in Besitz einer großen Menge Drogen ist, entgeht er beim Prozess in Bad Berleburg dem Gefängnis.
Ein 27-jähriger Bad Laaspher ist am Freitag vor dem Schöffengericht in Bad Berleburg wegen Besitzes von Rauschgift zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.
In der Wohnung des Angeklagten hatte die Polizei im November vergangenen Jahres knapp 65 Gramm Haschisch sichergestellt, als die Beamten, die eigentlich wegen einer Ruhestörung gerufen worden waren, die Bleibe des jungen Mannes durchsuchten.
Fehlende Kraft für eine Therapie
Den Polizisten war ein starker Geruch nach Betäubungsmitteln aufgefallen – und sie zogen einen Drogenspürhund hinzu. Der Angeklagte gestand, dass er die erhebliche Drogenmenge am Siegener Hauptbahnhof für den Eigengebrauch erworben habe. Der derzeit arbeitslose 27-Jährige erklärte, dass er sich nicht regelmäßig Zugfahrten nach Siegen leisten könne – deshalb habe er bewusst mehr Drogen gekauft, um seinen täglichen Bedarf von zwei bis drei Gramm Haschisch langfristig zu befriedigen. 400 Euro kostete ihn seine Sucht in diesem Fall.
Bei der Untersuchung des Landeskriminalamtes stellte sich heraus, dass der THC-Anteil (Tetrahydrocannabinol) im Haschisch des Angeklagten bei knapp 21 Gramm lag. „Das ist einer der höchsten Werte, den ich bisher gesehen habe“, staunte auch der Vorsitzende Richter Torsten Hoffmann. Der Grenzwert zur Straftat liegt sich normalerweise bei 7,5 Gramm – die Qualität der Drogen war also vergleichsweise hoch. Da sich der 27-Jährige von der ersten Sekunde an geständig zeigte, wurde zudem im Laufe der Verhandlung auf weitere Zeugen verzichtet.
Angeklagter gibt sich im Schlusswort reuig
Angefangen habe seine Drogensucht bereits im Alter von 15 Jahren, als seine Mutter gestorben sei, so der Angeklagte. Versuche, selbst mit dem Konsumieren von Betäubungsmitteln aufzuhören, scheiterten.
In Bad Laasphe wollte sich der junge Deutsche „ein neues Leben aufbauen“, wie er in der Verhandlung verriet. Als vor zwei Monaten nun noch sein Vater verstarb, wurde er wieder rückfällig. Für eine Therapie habe ihm häufig mental die Kraft gefehlt. Nun jedoch will der 27-Jährige seine wohl letzte Chance nutzen: „Ich möchte mit den Drogen aufhören und ein normales Leben führen“, lautete das Schlusswort des Angeklagten.
Drogen nur für den Eigenbedarf
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Positiv wurde dem Laaspher zudem angerechnet, dass die Polizei bei der Wohnungsdurchsuchung keine Utensilien für den Weiterverkauf der Drogen fand. Der Verdacht, das der 27-Jährige das Rauschgift womöglich weiterverbreitet, erhärtete sich dementsprechend nicht.
Somit beschränkte sich das Urteil des Schöffengerichts auf ein Mindeststrafmaß. Drei Jahre Bewährungszeit erwartet den Verurteilten nun, außerdem eine zehnstündige Suchtberatung.