Bad Laasphe. Schwerer Verkehrsunfall eines Bad Berleburgers in Bad Laasphe hat ein juristisches Nachspiel.

Über zwei Promille, ein Verkehrsunfall mit Verletzten, ein fünftstelliger Sachschaden, zerbrochene Freundschaften: Wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung musste sich am Freitagmorgen ein 21-jähriger Marburger (ehemaliger Bad Berleburger) vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Das Urteil: eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro und eine fünfmonatige Führerscheinsperre. Die Fahrerlaubnis des 21-Jährigen bleibt dauerhaft eingezogen.

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Tatvorwurf

In einer Novembernacht vergangenen Jahres soll der Angeklagte auf der Bundesstraße 62 in Bad Laasphe in Richtung Niederlaasphe in hoch alkoholisiertem Zustand einen schweren Verkehrsunfall verursacht haben. Dem 21-Jährigen wird zur Last gelegt, mittig durch einen Kreisverkehr und schließlich in einen Stromkasten gefahren zu sein. Der Angeklagte habe dabei eine Gehirnerschütterung, Prellungen und Platzwunden erlitten. Seine beiden Mitfahrer seien glimpflicher davon gekommen. Es entstand ein Fremdschaden in Höhe von rund 25.000 Euro. Das Auto des Angeklagten erlitt Totalschaden. Eine später veranlasste Blutprobe hatte einen Wert von 2,04 Promille bei dem Fahrer ergeben.

Erinnerungslücken

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„An die Fahrt an sich kann ich mich gar nicht mehr erinnern“, äußert sich der Angeklagte zu den Anschuldigungen. Er habe an besagtem Abend gemeinsam mit einem Freund und einer Freundin in Bad Berleburg Schnaps getrunken. Später seien sie dann auf die Idee gekommen, mit dem Auto Nachschub zu besorgen — am Nachtschalter der Bad Laaspher Tankstelle. Doch so weit konnte es nicht kommen.

„Das ist schon äußerst heftig. Da muss man schon ne Menge in sich reinschütten. Das ist ein dickes Ding, was Sie sich da geleistet haben“, verweist Richter Torsten Hoffmann auf die erhebliche Alkoholisierung des Angeklagten. Hoffmann spricht von einem „Schutzengel im Auto“ des 21-Jährigen.

Seit dem Vorfall habe der Angeklagte laut eigener Aussage keinen Alkohol mehr getrunken. Und auch von seinem alten Freundeskreis habe er sich vollständig entfernt.

Gerichtshilfe bescheinigt positive Entwicklung

„Es hätte weitaus Schlimmeres passieren können. Es hätten alle tot sein können — und auch noch andere“, macht Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel auf die Ernsthaftigkeit der Lage aufmerksam.

Laut Jugendgerichtshelferin Tanja Vollmer-Derichs sei der 21-Jährige selbstständig und zielorientiert. Sie berichtete durchweg positiv von ihrem Mandanten.

„Es war eine schlimme Tat, das weiß ich ganz genau. Sowas wird mir nie wieder passieren, weil es mich so mitgenommen hat“, drückt der Angeklagte seine Reue in seinem letzten Wort aus.