Wittgenstein. Basis ist ein positiver PCR-Test. Liegt er jedoch mehr als sechs Monate zurück, muss noch eine Erstimpfung hinzukommen, so die Kreisverwaltung.

Geimpft, getestet oder genesen – unter diesen Voraussetzungen können die Wittgensteiner derzeit zum Beispiel Geschäfte oder die Außenbereiche der Gaststätten aufsuchen. Doch wie weise ich eigentlich nach, dass ich von Corona genesen bin? Hier hilft eine Immunitätsbescheinigung, der vom Kreis Siegen-Wittgenstein ausgestellt wird.

Im Grunde werde damit ein positiver PCR-Test bestätigt, so Kreis-Pressesprecher Torsten Manges. Diese Bestätigung bekomme jeder Betroffene auf Basis der vorliegenden Daten automatisch zugeschickt. Das sei wesentlich unaufwändiger, als wenn das Gesundheitsamt auf Einzelanfragen reagieren müsste. Diese Regelung habe der Kreis eingeführt, so Manges, als sich erste Nachfragen nach solchen Bescheinigungen bereits abgezeichnet hätten.

Immunisierung gilt nur für fünfmonatiges Zeitfenster

Als immunisiert gelte man in einem Zeitraum 28 Tage bis sechs Monate nach dem positiven PCR-Test, erläutert Manges weiter. Liege dieser PCR-Test schon länger als sechs Monate zurück, müsse mindestens noch eine Erstimpfung hinzugekommen sein, ehe man wieder als immunisiert gelte.

Auch der benachbarte Kreis Olpe stellt allen genesenen Einwohnern einen Immunitätsnachweis aus – der Hochsauerlandkreis wiederum nicht. Wer dort sein positives Testergebnis nicht mehr findet, muss sich direkt an die Stelle wenden, wo der Abstrich stattgefunden hat oder an das zuständige Labor und sich erneut das damalige Ergebnis bescheinigen lassen.