Bad Berleburg/Bad Laasphe. Der Angeklagte fehlte bei seiner Verhandlung am Amtsgericht Bad Berleburg. Vor einer harten Strafe bewahrt ihn das aber nicht.

Ein 18-jähriger Bad Berleburger war im November vergangenen Jahres in einen Verkehrsunfall in Bad Laasphe verwickelt gewesen — jedoch lediglich als Beifahrer. Bis hier hin also keine Straftat. Doch als die zuständigen Polizeibeamten eingetroffen waren, um den Sachverhalt zu klären, soll der junge Mann diese beleidigt haben und aggressiv geworden sein. Deswegen musste sich der 18-Jährige nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Das Urteil: eine saftige Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro.

Weil der Angeklagte seiner Verhandlung ferngeblieben war, erließ Richter Torsten Hoffmann einen Strafbefehl gegen ihn.

Als die Polizisten an jenem Novembertag 2020 am Unfallort eintrafen und die Identität des 18-Jährigen feststellen wollten, soll er die Beamten unteranderem als „Hurensöhne“ und „Drecks-Bullenschweine“ beleidigt haben. Weil der Angeklagte bis zuletzt nicht kooperieren wollte und die Situation aus dem Ruder geraten war, mussten die Einsatzkräfte Maßnahmen ergreifen. Gegen diese Maßnahmen — zum Beispiel gegen das Handschellen-Anlegen — habe der Angeklagte sich massiv mit Händen und Füßen gewehrt. Ein Atemalkoholtest, der an dem 18-Jährigen später durchgeführt werden musste, hatte einen Promillewert von 1,5 ergeben.