Erndtebrück. Ein 21-Jähriger aus Erndtebrück musste sich nun vor dem Amtsgericht wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
Affen, Bullen und viele weitere Beleidigungen mussten sich zwei Polizeibeamte im Winter 2018 anhören, als sie in Birkelbach einen jungen Randalierer nach Hause bringen wollten. Nun muss sich der heute 21-Jährige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verantworten. Für Richter Torsten Hoffmann und Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel ist der Angeklagte kein neues Gesicht. Bereits mehrfach ist der Erndtebrücker in der Vergangenheit polizeilich aufgefallen. Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung – die Liste bei der Staatsanwaltschaft ist lang.
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Doch zurück zur eigentlichen Tat: Am 25. Dezember 2018 war der Angeklagte bei einem Freund in Birkelbach. Dort feierten die jungen Männer ausgelassen. Später dann wollte er seine Freundin aus der Festhalle mit nach Hause nehmen. Dann nahm alles seinen Lauf. Er beleidigte dort andere Gäste und wurde aggressiv – so auch die Aussagen des Polizeibeamten. „Wir wurden zum Festzelt gerufen, weil dort ein junger Mann randalierte und die Gäste beleidigte.“
Angeklagter entschuldigte sich auf der Wache
Daraufhin wollte er gemeinsam mit seinem Kollegen den heute 21-Jährigen nach Hause bringen. Dieser aber weigerte sich, mit den Polizisten mitzugehen. Stattdessen beleidigte er sie aufs Übelste. „Das war ein richtiger Kraftakt, ihn zum Streifenwagen zu bringen. Er sperrte sich uns gegenüber massiv“, so der Polizist. Auch bei der Blutentnahme sperrte sich der Angeklagte, so dass ihn die Beamten fixieren mussten. Das Ergebnis des Tests: 2,19 Promille.
Ein paar Tage später dann kam er erneut auf die Wache nach Bad Berleburg, um sich bei den Beamten für sein Benehmen zu entschuldigen. „So etwas passiert nur, wenn ich Schnaps trinke. Seitdem trinke ich auch keinen Schnaps mehr“, versicherte der Angeklagte vor Gericht. Erst kurz vor der Tat befand er sich noch im Freizeitarrest. „Und das hat Ihnen noch nicht gereicht“, fragt ihn Oberamtsanwältin Hippenstiel. „Doch, eigentlich schon“, so der Angeklagte mit gesenktem Blick. „Das kommt nicht mehr vor.“
Das Urteil
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So ganz glauben konnte ihm das Hippenstiel aber nicht. Denn auch nach besagtem Vorfall gab es erneut Begegnungen mit der Polizei. Daher empfahl auch die Jugendgerichtshilfe ein erneutes Gespräch mit einer Suchtberatung. Des Weiteren könne sie bei dem Angeklagten eine Entwicklungsverzögerung nicht ausschließen.
Am Ende verurteilte ihn Richter Torsten Hoffmann zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 45 Euro. „Wollen wir hoffen, dass wir uns nicht so schnell wieder sehen.“