Bad Laasphe. Ein 56-Jähriger soll die 31-jährige Mutter zweier Kinder mit einem Messer bedroht haben: „Das nächste Mal schneide ich dir die Kehle auf.“
Eine 31-Jährige Bad Laaspherin und Mutter zweier Kinder fühlt sich von einem 25 Jahre älteren Mann bedroht, traut sich nicht mehr alleine auf die Straße, lebt seit geraumer Zeit in Angst — und möchte die Lahnstadt so schnell es geht verlassen. Das berichtete die als Zeugin geladene Frau am Freitagmorgen dem Amtsgericht Bad Berleburg. Auf der Anklagebank sitzt der Mann, vor dem die Zeugin laut eigener Aussage fliehen möchte: Ein 56-jähriger Bad Laaspher.
Die Staatsanwaltschaft Siegen wirft dem Mann Beleidigung und Bedrohung vor. Zu einem abschließenden
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Urteil konnte es bisher nicht kommen — Richter Hoffmann musste das Verfahren aussetzen. Gründe für diese Aussetzung waren vor allem das Fehlen von Zeugen, aber nicht zuletzt auch die Verfassung des Angeklagten: In gebrochenem Deutsch redete er sich immer wieder in Rage, unterbrach das Gericht — die Hilfe einer Dolmetscherin nahm er nicht an.
Durch sein ausgeprägtes Krankheitsbild ist der Angeklagte oft steuerungsunfähig. Ein gewisser Lärmpegel und Aufgeregtheit machten sich im Saal des Amtsgerichts Bad Berleburg breit. Dem Angeklagten stand wegen seines Auftretens die Zelle kurz bevor. Eine reibungslose Gerichtsverhandlung sieht anders aus.
Die Vorwürfe
An einem frühen Septemberabend vergangenen Jahres soll der 56-jährige Angeklagte die 31-jährige Zeugin in Bad Laasphe in Anwesenheit ihrer Kinder unter anderem als „Hure“ beschimpft haben. Ihm wird außerdem vorgeworfen, die Frau mit einem Messer und den Worten: „Ich schneide dir das nächste Mal, wenn ich dich alleine sehe, die Kehle auf“, bedroht zu haben.
Die Zeugin
Laut der 31-Jährigen stimme die Anklage nicht ganz mit ihren eigenen Erinnerungen überein. So habe der Angeklagte, den sie nur flüchtig kenne, die Bewegung, die ein „Kehle-Aufschlitzen“ demonstrieren sollte, bereits während ihrer ersten Begegnung am besagten Septembertag ausgeführt.
Bei der Begegnung rund zwei Stunden später habe der 56-Jährige mit dem Messer in die Richtung der Zeugin und ihrer Kinder mehrmals bedrohlich von links nach rechts geschwungen.
An die in der Anklage beschriebene Bedrohung, der 56-Jährige wolle ihre Kehle aufschlitzen, konnte sich die 31-Jährige nicht mehr erinnern: „Ich weiß es nicht mehr, aber es kann sein. Es ist schon so viel passiert und es wurde so viel gesagt.“
Dabei soll der Angeklagte mit dem Messer an seinem eigenen Hals entlanggefahren sein, um die von ihm ausgesprochene Bedrohung zu demonstrieren. Polizeibeamte, die den Angeklagten nachts in seiner Wohnung aufgesucht hatten, konnten eine erhebliche Alkoholisierung des 56-Jährigen feststellen. Zu den Anschuldigen hatte der Bad Laaspher viel zu sagen, er ließ sich kaum beruhigen. Doch verstehen konnte ihn aufgrund der Sprachbarriere und der unschlüssigen und wirren Äußerungen niemand.
Durch seinen Verteidiger Harald Hommel wurde jedoch deutlich, dass der 56-Jährige, gegen den bereits in Vergangenheit ein Verfahren wegen eines Messerstichs gelaufen war, die Taten bestreitet. „Das alles hat bis jetzt nicht aufgehört. Ich kann nicht mehr alleine rausgehen, ich habe Angst — und meine Kinder auch“, äußerte sich die Zeugin.
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Laut ihrer Aussage lauere der Angeklagte ihr und ihren Kindern regelmäßig auf, schieße Fotos von ihnen, bedrohe und beleidige sie sowie ihren 11-jährigen Sohn. Außerdem habe sie in Vergangenheit ein Drohbrief erreicht, ihre Haustüre sei zerschlagen worden. Wer das war, das lasse sich nur mutmaßen. Da es Aussage gegen Aussage steht, werden nun hoffentlich weitere Zeugen in der nächsten Verhandlung Licht ins Dunkle bringen, um den Sachverhalt endgültig zu klären. Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel mahnt den Angeklagten: „Wenn die Anklage sich so bestätigt, dann gibts Freiheitsstrafe ,ohne’.“