Bad Berleburg. Ein 25-jähriger Bad Berleburger wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte einem Minderjährigen Drogen gegeben und diese mit ihm konsumiert.

Wegen Überlassung von Drogen an Minderjährige wurde ein 25-jähriger Bad Berleburger vor dem Schöffengericht Bad Berleburg zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 30 Euro verurteilt. Er hatte einem, zum Tatzeitpunkt im September des vergangenen Jahres 15-jährigen Jugendlichen offenbar Marihuana gegeben, das die beiden daraufhin gemeinsam rauchten. Der heute 16-Jährige räumte vor Gericht ein, das Marihuana von dem Angeklagten überreicht und dann zu zwei Joints gedreht zu haben, die die beiden dann rauchten.

Dass der Angeklagte nur zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, ist nicht üblich. Die Abgabe, das Verabreichen oder die Überlassung von Drogen an Minderjährige kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren belangt werden. In diesem Fall stellte das Schöffengericht jedoch einen minderschweren Fall fest und sah von einer Freiheitsstrafe ab. Denn: Der Angeklagte steht trotz schwieriger persönlicher Umstände fest im Leben. Er ist geistig behindert, hat eine Intelligenzminderung und steht somit unter gesetzlicher Betreuung. Auch die familiären Verhältnisse seien sehr schwierig. Trotzdem hat der Angeklagte einen festen Job als Reinigungskraft in einem Wittgensteiner Unternehmen und führt einen eigenen Haushalt. Das berichtete sein gesetzlicher Betreuer. Außerdem habe der Angeklagte den Drogen nach dem Vorfall im vergangenen September abgesagt. Auch sprach die geringe Menge der Drogen für ihn – es ging lediglich um zwei Joints. Zudem ist der Angeklagte nicht vorbestraft. Auch die Staatsanwaltschaft sah keine Notwendigkeit einer Freiheitsstrafe und plädierte daher auf Geldstrafe.

Angeklagter mit Erinnerungslücken

Ereignet hatte sich die Tat am 12. September 2020 im Bad Berleburger Stadtpark. Dort hatte sich der Angeklagte am Nachmittag gemeinsam mit dem 15-Jährigen, zu dem er in einem freundschaftlichen Verhältnis stand, und weiteren Freunden getroffen. Aufgrund des hohen Alkoholkonsums könne er sich „nicht mehr an alles so genau erinnern“, erklärte der Angeklagte.

Mithilfe des Opfers sowie eines weiteren Bekannten des Angeklagten, der ebenfalls im Stadtpark dabei war und vor Gericht als Zeuge aussagte, konnten die Geschehnisse dann aber doch glaubhaft rekonstruiert werden. Demnach habe der Angeklagte dem Bekannten zehn Euro gegeben, damit dieser das Marihuana besorgen konnte. Das tat er und überließ die Drogen nach dem Kauf dem Angeklagten, wie er erzählte: „Ich habe es nur gekauft und ihm gegeben. Er sagte mir, dass ich an der Ecke auf ihn warten solle.“ Am Abend wollten sie zu dritt bei dem Angeklagten übernachten. Nach der Übergabe der Drogen konsumierten der Angeklagte und der Jugendliche diese.

Rat von Richter Hoffmann: „Sie haben es nicht nötig“

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Einige Stunden später, circa um 1 Uhr nachts, wurde der 15-Jährige von der Polizei in der Nähe der Wohnung des Angeklagten aufgegriffen, weil er draußen, nur in Shorts bekleidet, herumirrte. Er wurde daraufhin in seine Wohneinrichtung zurückgebracht. Auf eine Überwachung im Krankenhaus verzichteten seine Betreuer.

Für den Angeklagten hatte Richter Torsten Hoffmann noch ein paar Ratschläge übrig: „Sie haben Ihr Leben im Griff, haben einen festen Job und eine Wohnung. Sie haben es nicht nötig, sich durch Drogen zu profilieren. Sie haben auch so genug aufzuzeigen.“