Bad Berleburg. Auch für E-Scooter braucht man eine Fahrerlaubnis.

Auch für E-Scooter — zumindest für jene, die schneller als 20 km/h fahren — benötigt man eine entsprechende Fahrerlaubnis und ebenso eine Haftpflichtversicherung. Anderenfalls macht man sich strafbar — und landet gegebenenfalls sogar vor dem Amtsgericht. So auch ein 40-jähriger Bad Berleburger: Er hatte sich des Fahrens ohne Führerschein in zwei Fällen schuldig gemacht und dabei außerdem gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen. Außerdem hatte er bei einer der zwei illegalen Fahrten durch Bad Berleburg unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden.

Nun musste sich der E-Scooter-Fahrer vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Erschienen war der Angeklagte zu seiner Verhandlung jedoch nicht. Deswegen erließ Richter Torsten Hoffmann einen Strafbefehl gegen den Mann, der nun eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2700 Euro zahlen muss. Außerdem verhängte Richter Hoffmann eine achtmonatige Führerscheinsperre gegen den Angeklagten.