Erndtebrück/Bad Berleburg. Ein 60-jähriger Bad Berleburger muss sich wegen einer Trunkenheitsfahrt vor dem Gericht verantworten und wird zu einer Geldstrafe verurteilt.

„Ich möchte mich nicht äußern“, erklärte der 60-jährige Angeklagte zunächst vor dem Amtsgericht Bad Berleburg. Der Bad Berleburger musste sich wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt verantworten. Erst nach rund einer Stunde brach er sein Schweigen, räumte die Tat mehr oder minder ein — und erspart sich und dem Amtsgericht eine erneute Verhandlung, für die eine Begleitstoffanalyse und ein Sachverständiger unerlässlich gewesen wären. Richter Torsten Hoffmann verurteilte ihn schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro und verhängte eine viermonatige Führerscheinsperre.

Der Angeklagte soll im Dezember 2020 unter anderem im Erndtebrücker Raum in fahruntüchtigem Zustand Auto gefahren sein. Polizeibeamte trafen ihn gegen 14.15 Uhr schlafend und stark alkoholisiert auf dem Parkplatz „An der Leimstruth“ in seinem massiv beschädigten Fahrzeug an.

Drei leere Flaschen auf dem Beifahrersitz

Auf dem Beifahrersitz sollen drei leere Rotweinflaschen und im Kofferraum diverse Autoteile gelegen haben. Weil die Beamten vermuteten, dass der 60-Jährige bereits während der Fahrt zum Parkplatz alkoholisiert gewesen war, veranlassten sie eine Blutprobe, die einen Promillewert von 1,77 ergab. Gegenüber den Polizisten gab der Angeklagte an, gegen 14 Uhr auf dem Parkplatz eingetroffen und dann anderthalb Flaschen Rotwein getrunken zu haben, während des Autofahrens sei er aber noch nüchtern gewesen. Die Polizisten stellten den Führerschein des Angeklagten dennoch sicher.

Während der mutmaßlichen Trunkenheitsfahrt sei es möglicherweise zu einem Unfall gekommen, denn das Auto sei beschädigt gewesen. Der eventuelle Unfall war jedoch nicht Gegenstand der Anklage. Sein Mandant könne sich weder an die Autofahrt, noch an einen Unfall erinnern, teilte Frank Henk, der Verteidiger des 60-Jährigen mit. Doch für den Mann auf der Anklagebank stehe fest: Es handelt sich in diesem Fall um Nachtrunk.

Das Geständnis

Oberamtsanwältin Hippenstiel kam das spanisch vor. Erfahrungsgemäß sei es unwahrscheinlich, dass der Angeklagte sich in 15 Minuten mit anderthalb Flaschen Rotwein einen solchen Pegel angetrunken habe. Außerdem seien es drei leere Flaschen gewesen, die auf dem Beifahrersitz gelegen hatten. „Meines Erachtens kommen wir um ein Gutachten nicht herum“, so die Anklägerin. Doch Hippenstiel warnte: „Es dauert mindestens vier Monate, bis wir neu verhandeln könnte. Und im Falle einer Verurteilung müssen Sie die Kosten für das Gutachten selbst tragen.“

Im Falle eines Geständnisses jedoch könne sie sich vorstellen, eine Geldstrafe und eine Führerscheinsperre im Rahmen von drei bis vier Monaten zu beantragen, so die Oberamtsanwältin. Nach einer kurzen Besprechung räumte der Angeklagte die Tat ein: „Ich muss es so hinnehmen. Ich muss auf dem schnellsten Weg meinen Führerschein zurückbekommen.“ Dieser Weg — also das Geständnis — sei der günstigste für seinen Mandanten, der dringend auf seinen Führerschein angewiesen sei, wusste auch Verteidiger Frank Henk.