Bad Berleburg. Zwei Cousins verkauften iPhones und Toilettenpapier - aber ganz ordnungsgemäß verliefen die Geschäfte dann doch nicht.

Ein familiäres Bild auf der Anklagebank im Amtsgericht Bad Berleburg: Hier mussten sich am Dienstagmorgen zwei Wittgensteiner Cousins — und gleichzeitig Geschäftspartner — wegen Betruges verantworten. Während gegen den 36-Jährigen nur eine Anklage vorlag, waren es bei dem 33-Jährigen gleich zwei. Nach einer rund 45-minütigen Beweisaufnahme und einigen Diskussionen stand fest: Richter Torsten Hoffmann stellt die Verfahren gegen die Cousins unter Auflagen vorläufig ein. So muss der 33-Jährige eine Geldbuße in Höhe von 600 Euro zahlen, der drei Jahre ältere Angeklagte die Hälfte — sprich 300 Euro. Außerdem kommt auf die beiden zusätzlich die Wertersatzeinziehung zu, die die Schäden, die das Duo angerichtet haben soll, wieder ausgleichen soll. Das sind für den 33-Jährigen rund 280 Euro, für den 36-Jährigen circa 260 Euro.

Die Anklage

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Die Staatsanwaltschaft Siegen wirft den Angeklagten, die beruflich im Online-Handel tätig sind, folgendes zur Last: Im Juni vergangenen Jahres sollen die Cousins gemeinschaftlich über ihren Firmennamen ein vermeintlich neues iPhone X für 519,19 Euro bei einem Internet-Auktionshaus angeboten und schließlich an eine Frau verkauft und versendet haben. Diese hatte das Smartphone jedoch mit einer Fälschung gleichgesetzt, weil die CE-Kennzeichnung am Gerät gefehlt habe und es anschließend wieder an das Wittgensteiner Unternehmen zurückgesandt. Die Cousins sollen der Frau den Betrag in Höhe von 519,19 Euro jedoch nicht zurückerstattet haben.

Des Weiteren wird der 33-jährige Angeklagte und Geschäftsführer der Firma beschuldigt, im April 2020 — ebenfalls im Internet — Toilettenpapier im Wert von 19,90 Euro angeboten und verkauft zu haben. Das Geld habe der Wittgensteiner kassiert, die Ware soll er allerdings nie versendet haben.

Die Angeklagten

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„Ich kann dazu nichts sagen. Ich bin seit Herbst 2019 nicht mehr bei der Firma tätig“, äußert sich der 36-Jährige zu den Anschuldigungen. Das Geld, das betrügerisch erwirtschaftet worden sein soll, war aber auf ein Gemeinschaftskonto der Firma eingegangen, das unteranderem auch auf den Namen des 36-jährigen Angeklagten läuft. Aus dem Unternehmen könne der Wittgensteiner laut eigener Angaben aufgrund einer Bürgschaft nicht gänzlich austreten. Dass er mit in der Haftung steht — auch, wenn er nicht mehr im Unternehmen arbeitet — und mindestens wegen Beihilfe belangt werden könnte, sei dem 36-Jährigen nicht lückenlos bewusst gewesen. „Sie haben Sorge und Verantwortung für dieses Konto zu tragen“, machte es Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel mehrfach deutlich.

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Sein drei Jahre jüngerer Cousin und Geschäftsführer der Firma ist sich anfangs ebenfalls keiner Schuld bewusst: „Wir haben keinen Betrug begangen.“ Laut ihm gebe es für das Toilettenpapier Sendungsnachweise — und die Rücksendung des iPhones habe das Angestelltenteam nicht zurückverfolgen können. Jegliche Unterlagen, die das beweisen könnten, brachte der Angeklagte ganz zum Entsetzen von Oberamtsanwältin Hippenstiel nicht mit zu seiner Verhandlung. Und die Anklägerin weiß: „Es ist nicht das erste Betrugsverfahren gegen den 33-Jährigen. Das ist heute nur die Spitze des Eisbergs.“ Zwei weitere Betrüge seien angeklagt, mehrere stünden noch offen.

Überblick verloren

„Ich weiß nicht, was da gelaufen ist“, so der 33-Jährige. „Ich weiß aber, was da gelaufen ist: Sie haben den Überblick verloren“, entgegnete ihm Hippenstiel. Und so sieht es auch Richter Hoffmann: „Irgendwie scheint es bei Ihnen recht chaotisch zuzugehen.“ Hoffmann ist sich sicher: Mit ein wenig Anstrengung und dem gewissen Durchblick hätte man den Geschädigten sehr wohl das Geld zurückerstatten und auch die Rücksendung des iPhones zuordnen können. Letztlich entschied sich Richter Hoffmann aber für die Einstellungen der Verfahren — in der Hoffnung auf Besserung. „Sie müssen dringend sehen, dass Sie das in den Griff bekommen“, mahnte der Richter.