Bad Berleburg/Schameder. Die Lage war nicht eindeutig für das Gericht.

Ein 52-jähriger Fernfahrer war mit seinem Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid vor dem Amtsgericht Bad Berleburg erfolgreich gewesen: Ihm war wegen Mobiltelefon-Nutzung am Steuer ein Bußgeld auferlegt worden — zu unrecht, wie sich nach einer umfangreichen Beweisaufnahme herausstellte.

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Im September vergangenen Jahres war der 52-Jährige zwischen Schameder und Erndtebrück von Polizeibeamten angehalten worden, weil diese gesehen haben wollen, dass der Betroffene ein Smartphone in der Hand gehalten habe.

Polizei-Aussage bringt die Wende

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„Ich hatte nichts in der Hand. Sonst hätte ich mir nicht den Aufwand gemacht und wäre hier hin gekommen“, so der Fernfahrer vor Gericht. Sein Smartphone habe sich in einer Schublade befunden, denn: Anrufe, Nachrichten und einiges mehr werden dem 52-Jährigen laut eigenen Angaben direkt am Bordcomputer angezeigt. Der Betroffene vermutet, dass die Polizei das Flackern des Displays, das in den Lkw integriert ist, mit einem Smartphone verwechselt hatte. Die zuständige Polizeibeamtin, die als Zeugin in dem Verfahren geladen war, konnte diese Vermutung nicht ausschließen. Deswegen stellte Richter Torsten Hoffmann das Verfahren ein.