Bad Berleburg. 278 Nanogramm pro Liter Amphetamin hatte die Blutprobe ergeben. Das verursache in jedem Falle Fahruntüchtigkeit, hieß es vor Gericht.

Bereits im Sommer 2019 war dem 36-jährigen Erndtebrücker aufgrund eines Verkehrsdeliktes von der Straßenverkehrsbehörde das Recht entzogen worden, seine polnische Fahrerlaubnis in Deutschland zu nutzen. Trotzdem hatte der Mann im Juli dieses Jahres im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Erndtebrück seinen polnischen Führerschein vorgezeigt. Deswegen musste er sich am Dienstagmorgen wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Das Urteil: eine Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro und eine achtmonatige Sperrfrist für den Führerschein.

Der Angeklagte hatte sich aber nicht nur ohne gültige Fahrerlaubnis hinters Steuer gesetzt, sondern auch unter dem Einfluss von Amphetaminen.

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„Ich weiß nicht, was mit meinem Führerschein passiert ist“, zeigte sich der 36-Jährige unwissend. Er habe laut eigener Aussage im vergangenen Jahr ein dreimonatiges Fahrverbot erteilt bekommen – das sei alles gewesen. Doch das stimmt nicht ganz: Zusätzlich hatte man ihm verboten, seinen polnischen Führerschein in Deutschland zu benutzen. Davon will der Angeklagte nichts gewusst haben – und das, obwohl er mit einem Anwalt gegen diese Anordnung geklagt hatte. „Sie wussten davon, sonst hätten Sie sich nicht dagegen gewehrt“, ist sich Richter Torsten Hoffmann sicher.

Zum zweiten Mal Amphetamin-positiv

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Für seinen Amphetaminkonsum einen Tag vor der illegalen Fahrt stand der Angeklagte allerdings gerade: „Ja, es war Wochenende. Das war falsch.“ 278 Nanogramm pro Liter Amphetamin hatte die Blutprobe ergeben. Das verursache in jedem Falle Fahruntüchtigkeit. Die Wirkung der Drogen sei während der Fahrt akut gewesen, heißt es in einem Gutachten.

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Es war aber nicht das erste Mal für den 36-Jährigen gewesen, dass er in fahruntüchtigem Zustand von der Polizei angehalten worden war: Auch im Sommer 2019 war der Angeklagte positiv auf Amphetamine getestet worden. Das war auch der Grund für das dreimonatige Fahrverbot und das Nutzungsverbot seiner polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland gewesen.

Nun muss der Erndtebrücker erst einmal acht Monate warten, bis er überhaupt eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen darf. Außerdem muss er mit Drogentests und einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung rechnen.