Bad Berleburg/Oberhausen. Eine 26-Jährige hat 2013 mehrere Wimperntusch-Fläschchen gestohlen. Nun musste sie sich vor dem Amtsgericht verantworten.

Diese Straftat liegt bereits sieben Jahre zurück: Im November 2013 hatte eine heute 26-Jährige, die mittlerweile in Bad Berleburg gemeldet ist, 19 Wimperntusch-Fläschchen im Wert von 221 Euro in einem Oberhausener Supermarkt gestohlen. Die Kosmetikartikel soll sie in eine Einkaufstasche gesteckt haben, während ihre Komplizin das Umfeld abgesichert haben soll.

Nun musste sich die 26-Jährige vor dem Amtsgericht Bad Berleburg wegen Diebstahls verantworten. Zur Verhandlung war die Angeklagte allerdings nicht erschienen, sodass Richter Torsten Hoffmann Strafbefehl gegen sie erließ. Auf die Frau kommt nun eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro zu.

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Die Verjährungsfrist für Diebstahl beträgt eigentlich fünf Jahre. In diesem Fall ist diese Frist jedoch ungültig, denn über lange Zeit war der Aufenthaltsort der Angeklagten den Behörden nicht bekannt gewesen. Nur aus diesem Grund — und somit durch das Verschulden der 26-Jährigen — hatte eine frühere Verhandlung nicht stattfinden können.