Wittgenstein. Die Fördergelder sind für private wie kommunale Waldbesitzer gedacht. In Wittgensteins Rathäusern wird mit eher überschaubaren Summen gerechnet.

Privatleute, aber auch Städte und Gemeinden, die Wald besitzen, können seit einigen Tagen eine „Nachhaltigkeitsprämie Wald“ beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beantragen. Immerhin rund 500 Millionen Euro stehen „für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder“ bundesweit zur Verfügung. In Wittgensteins Rathäusern hat man das Förderangebot schon auf dem Schirm, doch: Die Fördersummen werden wohl bei weitem nicht die Kosten für eine Bewirtschaftung gegen den Klimawandel decken können.

Anträge können online gestellt werden

Die einmalige Nachhaltigkeitsprämie Wald erhalten private und kommunale Waldeigentümer.

Für PEFC-zertifizierte Waldflächen werden 100 Euro je Hektar ausgezahlt, für FSC-zertifizierte Waldflächen erhalten die Antragsteller 120 Euro je Hektar.

Die Antragsvoraussetzungen: Mindestauszahlungsbetrag 100 Euro, Zertifizierung nach PEFC, FSC oder durch ein vergleichbares Zertifikat. Und: Sogenannte De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre dürfen nicht mehr als 200.000 Euro betragen.

Der Antrag wird über das Online-Formular auf der Webseite www.bundeswaldpraemie.de gestellt. Hier gibt’s auch detaillierte Infos zum Antragsverfahren.

Aus Forst-Kreisen ist zu hören, dass der Schaden, der in Wittgensteins Wäldern durch die Borkenkäfer-Kalamität entstehe, derzeit zwischen 20.000 und 28.000 Euro liege – pro Hektar. Da relativiere sich die Bundesprämie womöglich rasch. Um die Schutzfunktion des Waldes jedoch erhalten zu können, wäre es wohl sinnvoller, wenn finanzielle Leistungen von Bund und Land dauerhaft an Waldeigentümer gingen, heißt es aus der Branche. Nach Informationen unserer Redaktion schreibt die Waldbesitzervereinigung Wittgenstein derzeit alle ihre Mitglieder an, um sie mit dem neuen Fördertopf vertraut zu machen.

Bad Laasphe

Die Stadt Bad Laasphe profitiere zwar bereits von sogenannten De-minimis-Beihilfen des Bundes als EU-Mitgliedsstaat, so Stadtkämmerer Manfred Zode, überschreite mit bereits erhaltenen 80.000 Euro aus den letzten drei Jahren jedoch nicht die Grenze von 200.000 Euro und könne deshalb einen Antrag stellen.

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„Der Bad Laaspher Stadtwald ist nach PEFC zertifiziert. Somit gilt für die Stadt Bad Laasphe die Bundeswaldprämie in Höhe von 100 Euro pro Hektar“, erklärt Zode. Die bereits beantragte Fördersumme liege bei 58.945 Euro für 589,45 Hektar Waldfläche.

Und wie werden die Fördergelder nun in Bad Laasphe investiert? „Zunächst einmal wird die Fördersumme als kleiner Ausgleich für die eingebrochenen Holzverkaufserlöse gesehen“, erläutert Manfred Zode. „Das heißt, dass sich damit grundsätzlich im Moment die Erlöse aus dem Stadtwald ein wenig erhöhen.“ Dass allerdings „in naher Zukunft Aufwendungen für die Wiederbewaldung anstehen“, steht für Zode außer Zweifel. Es ist also mit weiteren Kosten zu rechnen. Aber auch da hoffe die Stadtverwaltung auf entsprechende Fördermöglichkeiten.

Bad Berleburg

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Das Portal für die Beantragung der Bundeswaldprämie sei „erst vor ein paar Tagen freigeschaltet“ worden, so Jan Zimmermanns, Fachgebietsleiter für den Privat- und Körperschaftswald beim Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein in Hilchenbach. Er schätzt, dass Bad Berleburg mit rund 400 Hektar Stadtwald sowie rund 200 Hektar Streitwald per Antrag rund 60.000 Euro an Fördergeld erwarten darf – für PEFC-zertifzierte Waldflächen.

Auf Antrag der SPD-Fraktion steht das Thema „Bundeswaldprämie“ am heutigen Montagabend auch in der Bad Berleburger Stadtverordneten-Versammlung auf der Tagesordnung. Der öffentliche Teil der Sitzung im Bürgerhaus am Markt beginnt um 18 Uhr.

Erndtebrück

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„Die Mittel der durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft entwickelten Nachhaltigkeitsprämie stehen erst seit dem 21. November zur Verfügung“, heißt es aus dem Erndtebrücker Rathaus – samt der Richtlinie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder, welche die Fördervoraussetzungen für die Prämie festlege. Darüber hinaus habe man sich mit dem Thema allerdings noch nicht auseinandergesetzt. Nur soviel: „In der Angelegenheit erfolgen noch erforderliche Abstimmungsgespräche mit dem zuständigen Regionalforstamt.“