Bad Berleburg. Ein 73-Jähriger hat über Jahre hinweg Sozialhilfe bezogen, obwohl er es nicht nötig hatte. Dafür musste er sich nun vor dem Gericht verantworten.

Er hatte Sozialhilfe bezogen, obwohl er seinen Lebensunterhalt aus eigener Tasche hätte finanzieren können – damit ist ein 73-jähriger Bad Berleburger ein ganzes Jahr lang durchgekommen. Jetzt landete der Fall jedoch vor dem Amtsgericht Bad Berleburg.

Der angeklagte 73-Jährige sollte sich wegen Betruges verantworten, war zu der Verhandlung am Dienstag allerdings nicht erschienen. Deswegen erließ Richter Torsten Hoffmann einen Strafbefehl: Eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1900 Euro soll der Mann zahlen, dazu kommt die Werteinziehung in Höhe von rund 6837 Euro – das ist die Summe, um die der Berleburger das Sozialamt im Zeitraum von Dezember 2016 bis zum Dezember 2017 betrogen hatte.

Konten ausreichend gedeckt

Im Dezember 2016 waren auf einem Konto des Angeklagten rund 24.000 Euro eingegangen, einige Monate später noch einmal rund 8000 Euro. Für seinen Lebensunterhalt war das Konto des Berleburgers laut den Behörden also ausreichend gedeckt gewesen.

Richter Torsten Hoffmann ließ in das gestrige Urteil einen Strafbefehl aus Januar dieses Jahres gegen den Angeklagten wegen Diebstahls einfließen. Damit bildete das Gericht eine Gesamtgeldstrafe.