Bad Berleburg/Erndtebrück. Amtsgericht Bad Berleburg verurteilt vierfache Mutter aus Erndtebrück zu sechs Monaten Haft auf Bewährung, 100 Sozialstunden und Suchtberatung.

Die Verhandlung im Amtsgericht Bad Berleburg gegen eine 36-jährige Erndtebrückerin verlief am Dienstagmittag alles andere als einfach. Die Staatsanwaltschaft Siegen warf der Mutter von vier Kindern unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor. Äußern wollte sich die Frau auf der Anklagebank dazu nicht. „Wir werden die äußeren Umstände nicht bestreiten, aber meine Mandantin sagt, dass es nicht ihre Betäubungsmittel waren, die gefunden wurden“, so ihr Verteidiger Daniel Nierenz. Nach einem ausführlichen Rechtsgespräch folgte dann doch eine Verständigung – und ein Geständnis der Angeklagten.

Ein Eintrag im Bundeszentralregister

Im Jahre 2015 wurde erstmalig ein Strafbefehl gegen die Angeklagte erlassen.

Dabei ging es um unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln, genauer gesagt um 5,6 Gramm Marihuana.

Die Geldstrafe dafür fiel mit 300 Euro mild aus.

Richter Hoffmann verurteilte die 36-Jährige schließlich wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln – nicht wegen Handels – zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem muss die Angeklagte 100 Sozialstunden ableisten, zehn ambulante Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen und die Hilfe eines Bewährungshelfers akzeptieren.

Mit mehreren Männern um einen Tisch herum

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Im Dezember vergangenen Jahres hatten Polizeibeamte die Wohnung der Angeklagten durchsucht. Dabei stellten sie rund 23 Gramm Marihuana und 37 Gramm Amphetamine sowie diverse Drogen-Utensilien und 100 Euro Bargeld sicher.

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Ein Polizeibeamter, der bei der Wohnungsdurchsuchung dabei gewesen war, erinnert sich in seiner Zeugenaussage vor dem Amtsgericht Bad Berleburg folgendermaßen an den besagten Dezembertag 2019: „Die Tochter der Angeklagten öffnete uns die Tür. Die Angeklagte saß im Wohnzimmer-Bereich mit mehreren Männern um einen Tisch herum, auf dem Betäubungsmittel und bestimmte Utensilien lagen.“ Ihr Baby, das heute fast zwei Jahre alt ist, sei auch mit im Raum gewesen. „Die ganze Szenerie war, wie man sie aus Filmen kennt. Das war wirklich skurril, weil auch die Kinder zuhause beziehungsweise im Raum gewesen waren“, so der Polizeibeamte. An Einzelheiten und Gespräche könne er sich allerdings nicht erinnern. Nicht zuletzt, weil er nicht zu den Hauptbeteiligten der Durchsuchung gehört habe.

Verständigung erörtert

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Weil das Gericht ohne eine Einlassung und ohne weitere Zeugen auf der Stelle trat, bat Richter Torsten Hoffmann um ein Rechtsgespräch mit Verteidiger und Staatsanwaltschaft, in dem die Beteiligten eine Verständigung erörterten: eine strafmildernde Wirkung im Falle eines Geständnisses und dem Einverständnis der Angeklagten, dass die Asservate, die Betäubungsmittel und das Bargeld eingezogen werden dürfen. Dann könne die 36-Jährige mit einer sechs- bis neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und diversen Auflagen rechnen.

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Sichtlich unglücklich darüber bekannte sich die Frau auf der Anklagebank dann doch zögerlich mit einem bloßen Nicken schuldig und räumte den Besitz der Drogen ein — das Risiko, härter bestraft zu werden, war hoch. Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel war sich der Schuld der Angeklagten von Anfang an bewusst gewesen — und sieht auch eine Gefahr für die Kinder der Erndtebrückerin: „Fakt ist, dass die Betäubungsmittel in Ihrer Wohnung und auf Ihren Möbeln lagen. Und sie lagerten und besaßen sie in einer Wohnung, in der auch Ihre Kinder leben.“ Jetzt hat die 36-Jährige nicht nur eine ambulante Drogen-Therapie und Sozialstunden vor sich, sondern auch ein familienrechtliches Verfahren.