Bad Laasphe/Bad Berleburg. „Ich habe mich mit meiner Freundin in die Wolle gekriegt und hatte so eine Wut, dass ich mich betrunken habe“, erklärt der Angeklagte.

Mit 2,45 Promille auf einem Kleinkraftrad unterwegs – für dieses Fehlverhalten im Straßenverkehr musste sich am Dienstagmorgen ein 55-jähriger Bad Laaspher vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Mann schlussendlich wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro – und erteilte ihm außerdem eine zweieinhalbjährige Führerscheinsperre.

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„Ich bin gefahren, obwohl ich wusste, dass ich etwas getrunken hatte. Ich habe mich mit meiner Freundin in die Wolle gekriegt und hatte so eine Wut, dass ich mich betrunken habe“, räumte der 55-Jährige sein Vergehen ein.

Auffällige Schlangenlinien gefahren

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Er war an einem Nachmittag im vergangenen Mai in Bad Laasphe in eine Polizeikontrolle geraten. Die Beamten waren seinerzeit auf den Angeklagten aufmerksam geworden, weil er auffällige Schlangenlinien mit seinem Kleinkraftrad gefahren sei.

„Sich mit 2,45 Promille überhaupt auf einem Zweirad zu halten, dafür braucht es schon eine gewisse Gewöhnung“, spielt Richter Hoffmann auf ein Alkohol-Problem des Angeklagten an.

Sucht-Therapie angestrebt

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Nach eigener Aussage strebt der Bad Laaspher eine Sucht-Therapie an, denn: Es ist nicht das erste Mal gewesen, dass er betrunken Auto gefahren ist. Zuletzt hatte sich der Mann auf der Anklagebank im Jahre 2013 der Trunkenheit im Verkehr schuldig gemacht. Weil diese Tat allerdings schon einige Jahre zurückliegt, plädierte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel lediglich auf eine „empfindliche“ Geldstrafe. Und das, obwohl der Bad Laaspher seit 1984 schon weit über zehn Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten war – unter anderem wegen Körperverletzung, Hehlerei, Sachbeschädigung und Diebstahl. Für einige dieser Straftaten musste der Vorbestrafte bereits mehrere Haftstrafen absitzen.