Bad Laasphe. Der Angeklagte ließ sich geständig ein - und bestätigte die Anschuldigungen. Er muss wegen seiner Vergehen eine Geldstrafe von 1050 Euro zahlen.
Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis und unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen - so lauteten die Vorwürfe des Amtsgerichts Bad Berleburg gegen einen 29-jährigen Steffenberger. Der Angeklagte ließ sich geständig ein - und bestätigte die Anschuldigungen. Er muss nun wegen seiner Vergehen eine Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro zahlen. Außerdem erteilte Richter Torsten Hoffmann gegen den 29-Jährigen eine einjährige Führerscheinsperre.
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In einer August-Nacht vergangenen Jahres war der Angeklagte unteranderem mit dem Auto seines Schwiegervaters durch Bad Laasphe gefahren - ohne Erlaubnis und Kenntnis des Besitzers.
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Der 29-Jährige fährt gegen eine Mauer und eine Laterne und beschädigt diese in großem Ausmaß. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 3300 Euro. Bei dem Auto entsteht Totalschaden. Augenzeugen alarmieren schließlich die Polizei. Die Polizeibeamten stellen letzten Endes fest, dass der Angeklagte keinen Führerschein besitzt. Eine Blutprobe, in der THC nachgewiesen wird, bestätigt außerdem den Verdacht einer Drogenfahrt.
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„Ja, ich bin schuldig. Meine Psyche war im Eimer. Ich war nicht mehr Herr der Lage und habe unbewusst gehandelt", verteidigte sich der Angeklagte. Diese Aussage des jungen Mannes wertete Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel als eine Ausrede: „Sie wussten ganz genau, dass sie keinen Führerschein haben und THC konsumiert haben. Das ist eine reine Schutzbehauptung von Ihnen."