Bad Berleburg. Wegen Drogenbesitzes ist eine 42-Jährige aus Kirchhundem in Bad Berleburg verurteilt worden.

Amphetamin, Kokain, Heroin: Wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilte das Amtsgericht Bad Berleburg eine 42-jährige Kirchhundemerin zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Weil sie zu ihrer Verhandlung nicht erscheinen konnte, erließ Richter Torsten Hoffmann einen Strafbefehl gegen die Frau.

Polizisten hatten im März 2019 in Bad Berleburg 2,7 Gramm Amphetamin, 1,7 Gramm Kokain und 4,3 Gramm Heroin bei der Angeklagten sichergestellt. Im August 2017 war die 42-Jährige schon einmal verurteilt worden. Der Tatvorwurf: Straßenverkehrsgefährdung durch den Einfluss berauschender Mittel.