Fischelbach. Gleich drei Vorwürfe werden einem 51-Jährigen aus Bad Laasphe zur Last gelegt. Jetzt bestellt das Gericht Gutachter.
Wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernens vom Unfallort stand ein 51-jähriger Bad Laaspher vor dem Amtsgericht Bad Berleburg. Ein Urteil konnte bisher nicht gefällt werden. Richter Torsten Hoffmann setzte das Verfahren schließlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft aus - und das bereits schon zum zweiten Mal.
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Der Angeklagte soll im Juni vergangenen Jahres mit seinem Motorrad durch Fischelbach gefahren sein und einen Verkehrsunfall verursacht haben. Dabei soll er mit seinem Kraftrad gestürzt und mit einem parkenden Auto kollidiert sein. Anwohner, die den Angeklagten nach seinem Sturz gesehen haben wollen, beschuldigen den 51-Jährigen der Unfallflucht - und hatten die Polizei alarmiert. Wegen des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt hatten die Beamten eine Blutprobe für den Angeklagten veranlasst. Das Ergebnis: 1,38 Promille.
Rechtsanwalt: „Wir bestreiten den Unfall."
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Der Angeklagte hüllt sich zu den Vorwürfen in Schweigen. Sein Verteidiger Marco Habig machte aber deutlich: „Wir bestreiten den Unfall."
Der Inhaber des beschädigten Autos, ein 21-jähriger Fischelbacher, ist sich jedoch sicher, dass der Angeklagte mit seinem Pkw kollidiert war - nicht zuletzt, weil der Lenker des Motorrads nur eine Faust breit entfernt vom Defekt des Autos gelegen haben soll. „Ich und mein Kumpel saßen im Wohnzimmer, das Fenster war geöffnet. Auf einmal hörten wir einen lauten Knall. Wir haben aus dem Fenster geschaut und sahen, dass der Angeklagte mit seinem Motorrad gestürzt ist", schilderte der Zeuge die Situation im Juni. Daraufhin seien er und sein Freund sofort hinausgegangen, um dem Angeklagten Hilfe zu leisten. Die Kollision, die im Raum steht, hatten beide jedoch nicht beobachten können. Laut dem 21-Jährigen wollen aber seine Nachbarn eine Kollision gesehen haben. Diese waren zur Gerichtsverhandlung jedoch nicht geladen.
Polizisten sprechen von Alkoholfahne
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Weil die beiden Zeugen eine „Alkohol-Fahne" bei dem Motorradfahrer gerochen haben wollen, hatten sie die Polizei informiert. Wenige Zeit später haben sie laut eigener Zeugenaussagen eine Schramme und eine Delle am Auto des 21-Jährigen festgestellt. Der Schaden belaufe sich laut Versicherung auf rund 1025 Euro.
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Nichtsdestotrotz: Keiner der geladenen Zeugen hatte den genauen mutmaßlichen Unfallhergang mit eigenen Augen sehen können - und konnte somit vor Gericht auch keine Angaben zu diesem machen. Der Angeklagte lässt sich weder geständig ein, noch bricht er sein Schweigen. Deswegen setzte Richter Hoffmann nach längerer Diskussion und Uneinigkeiten das Verfahren erneut aus. Ein unfallanalytisches Gutachten, ein Sachverständiger und zwei Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben wollen, sollen in der nächsten Hauptverhandlung Licht ins Dunkle bringen.