Bad Berleburg. Nach einer durchzechten Nacht wollte ein Erndtebrücker Nachschub holen. Mit 2,42 Promille verursachte er einen Unfall. So entschied das Gericht

Auf seinen Führerschein muss ein 36-jähriger Erndtebrücker nun wohl oder übel für einige Zeit verzichten: Weil er im November vergangenen Jahres unter Alkoholeinfluss Auto gefahren war und einen Verkehrsunfall verursacht hatte, musste sich der 36-Jährige wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten.

Das Urteil: fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 5000 Euro, die Entziehung seines Führerscheins

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samt zwei Jahren Sperre für das Dokument.

„Ich bin rückfällig geworden“, erklärte sich der angeklagte Alkoholkranke vor Gericht — und räumte sein Vergehen ein. Weil sein Auto drei Tage vor dem Tat-Tag kaputt gegangen sei, habe er wieder zum Alkohol gegriffen. „Das war schon immer mein Mittel. Unkontrolliert und übers Maß hinaus“, so der 36-Jährige.

Nach durchzechter Nacht ans Steuer

Bis tief in die Nacht habe er am Vortag des Vorfalls getrunken – und am Morgen des Geschehens auch. Danach habe er schließlich die Bad Berleburger Wohnung, in der er übernachtet hatte, verlassen – und sich vors Steuer gesetzt: „Ich hatte das Verlangen nach mehr Alkohol. Also bin ich in die Stadt gefahren, um

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Nachschub zu holen.“

Auf seiner Trunkenheitsfahrt verursacht der Angeklagte dann einen Auffahrunfall. Der Fremdschaden: 1500 bis 1800 Euro. Kurze Zeit später eintreffende Polizeibeamte veranlassen eine Blutprobe. Einen Wert von 2,42 Promille stellen sie rund eine Stunde nach dem Unfall bei dem Angeklagten fest.

Für drei Monte in eine Entgiftung begeben

„Als ich dann irgendwann wieder klar wurde, habe ich gemerkt, dass es so nicht weitergeht“, erklärt der Angeklagte, der sich nach seiner Trunkenheitsfahrt für drei Monate in eine Entgiftung begeben hatte —

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und diese erfolgreich abschloss. Mittlerweile gehe er laut eigener Aussage wieder ganztags arbeiten. Nebenbei nehme er weiterhin professionelle Hilfe für seine Krankheit in Anspruch.

„Sie haben Glück. Viele verlieren durch solche Aktionen ihre Arbeitsstelle“, betont Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel.

Markus Waclawek, Verteidiger des Erndtebrückers, sah in dem Handeln seines Mandanten keine vorsätzliche Tat. Er plädierte auf ein fahrlässiges Vergehen: „Alkoholkranken fehlt oft die Kritik- und Einsichtsfähigkeit.“ Das Gericht sah dies jedoch anders — nicht zuletzt, weil der Angeklagte bereits zwei

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mal einschlägig in Erscheinung getreten ist. Trotzdem befinde sich die Strafe für den 36-Jährigen im unteren Maß: „Es tut dem Angeklagten aufrichtig leid. Das nehme ich ihm ab“, so Richter Thorsten Hoffmann.