Siegen-Wittgenstein. Landrat Andreas Müller verkündet die „Gefährdungsstufe 2“ für den Kreis Siegen-Wittgenstein – mit all ihren Konsequenzen für den Alltag.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat mit einem Inzidenzwert von 57,8 (Stand 23.10.20/00:00 Uhr) nun einen weiteren kritischen Schwellenwert überschritten. Für Siegen-Wittgenstein gilt jetzt die „Gefährdungsstufe 2“. Für diesen Fall sieht das Land NRW klare Regelungen vor, die Landrat Andreas Müller nach enger Absprache mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden in einer Allgemeinverfügung nun für das Kreisgebiet angeordnet hat.
Die neuen Regeln im Überblick
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1. Veranstaltungen, Versammlungen und Kongresse sind ab dem vierten Tag nach der Feststellung der Gefährdungsstufe mit mehr als 100 Personen unzulässig, wenn nicht drei Tage vor der Veranstaltung ein Konzept bei der zuständigen Gesundheitsbehörde vorgelegt wurde; auch mit einem solchen Konzept sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen im Freien oder mehr als 250 Personen in Innenräumen unzulässig.
2. Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie der Verkauf von alkoholischen Getränken sind zwischen 23 und 6 Uhr unzulässig.
3. An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb der Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.
4. In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur Gruppen mit maximal fünf Personen treffen.
Die Regeln gelten ab Samstag, 24. Oktober 2020, zusätzlich zu den bereits bestehenden Vorgaben aus der „Gefährdungsstufe 1“. Die Gefährdungsstufen können nach Vorgabe des Landes erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.
Ergänzenden Vorgaben zum Stadtgebiet Siegen
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Ergänzend zu diesen Vorgaben ordnet der Kreis nach Rücksprache mit den Städten und Gemeinden in folgenden Außenbereichen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an:
Stadtgebiet Siegen, außerhalb der konzessionierten Bereiche:
i. Am Bahnhof 1-19 und 40 (außerhalb der Einrichtung ZOB)
ii. Bahnhofstraße 1-27 inkl. Bahnhofsbrücke
iii. Scheinerplatz
iv. Kunstweg
v. Brüder-Busch-Straße
vi. Oberstadtbrücke
vii. Kölner Tor 4-10 und gegenüber 1-3
viii. Kölner Straße 64-66
Die Sorge des Landrats
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„Mit Sorge beobachten wir alle die aktuellen Corona-Entwicklungen – sowohl in Siegen-Wittgenstein als auch darüber hinaus“, so Landrat Andreas Müller. „In ganz NRW und auch bundesweit gab es in den letzten Wochen einen rasanten Anstieg der Covid-19-Fälle. Die Pandemie stellt uns auf eine harte Geduldsprobe. Gegenseitige Rücksicht und Achtsamkeit sind jetzt mehr denn je von uns allen gefragt“, so der Behördenleiter weiter. „Für den Alltag bedeutet das, dass sich neben der Einhaltung der Coronaschutzregeln jeder auch fragen sollte, welche persönlichen Kontakte und Zusammenkünfte wirklich zwingend notwendig sind. Die Einschränkungen der Kontakte auf ein Minimum ist notwendig, um so mögliche ‚HotSpots‘ zu vermeiden und das Ausbreiten des Virus zu verlangsamen“, appelliert der Landrat.
Maskenpflicht für Schüler im Unterricht
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Am Montag, 26. Oktober, startet auch in Siegen-Wittgenstein wieder der Schulbetrieb. Das Land NRW hatte dazu bereits am Dienstag einheitliche Regeln erlassen: An allen weiterführenden Schulen gilt wieder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht. „Während zu Beginn der Corona-Pandemie vor allem ältere Menschen von der Krankheit betroffen waren, sind es aktuell auch viele Kinder und Jugendliche, die sich mit Covid-19 infizieren“, erläutert Dr. Christoph Grabe, Leiter des Kreisgesundheitsamtes: „Das hat gravierende Auswirkungen auf den regulären Schulbetrieb, aber auch auf die Arbeit des Kreisgesundheitsamtes“, so der Amtsarzt weiter. „Alleine während der letzten Woche vor den Schulferien mussten wir über 550 Kontaktpersonen aus Schulen und Kindergärten nach Hause schicken“, berichtet Dr. Grabe.
Ansteckungsrisiko wird vermindert
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Durch die Wiedereinführung der Maskenpflicht an weiterführenden Schulen wird nun einerseits das Ansteckungsrisiko unter Schülern und Lehrern vermindert. „Auf der anderen Seite müssen wir dann bei einem Coronafall nicht mehr die gesamte Klasse, sondern lediglich die Sitznachbarn im direkten Umfeld – also enge Kontaktpersonen – unter Quarantäne stellen“, erläutert der Gesundheitsamtsleiter. „Die Maßnahmen der Landesregierung sind wichtig, um den Schülern in Siegen-Wittgenstein so weit wie möglich den Präsenz-Unterricht und damit auch ein Stück ‚Alltag‘ zu ermöglichen – auch, wenn dieser leider momentan mit vielen Einschränkungen verbunden ist“, unterstreicht Landrat Andreas Müller.