Siegen-Wittgenstein. Der Kreis Siegen-Wittgenstein empfiehlt dringend, dass der Mund-Nasen-Schutz auch im Klassenraum ab Jahrgangsstufe 5 wieder Schulalltag ist.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein empfiehlt ab sofort dringend allen Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5, im Unterricht wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen: „Während sich in der ersten Phase der Pandemie ab Ende Februar vor allem ältere Menschen mit dem Coronavirus infiziert haben stellen wir in der aktuellen Situation fest, dass gerade auch viele Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter positiv auf das Coronavirus getestet werden“, erläutert Landrat Andreas Müller: „Das hat gravierende Auswirkungen auf den regulären Schulbetrieb, aber auch auf die Arbeit des Kreisgesundheitsamtes“, stellt Müller fest.

Bürgermeister im Kreis informiert

Landrat Andreas Müller hatte bereits am Donnerstagmittag die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der elf Städte und Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein über seine geplante Empfehlung informiert.

Bei dieser Gelegenheit machte er noch einmal deutlich, dass es sich bei seinem Appell zum jetzigen Zeitpunkt nicht um eine verpflichtende Verordnung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes handelt, sondern um eine sehr dringende Empfehlung.

Seitdem die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht aufgehoben wurde, ist das Kreisgesundheitsamt gezwungen, im Falle einer Infektion eines einzelnen Schülers den ganzen Klassenverband in Quarantäne zu schicken. „Das entspricht auch der aktuellen Empfehlung des Robert-Koch-Instituts, Personen in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation im Falle einer bestätigten Corona-Infektion unabhängig von der individuellen Risikoermittlung unter Quarantäne zu stellen“, erläutert Dr. Christoph Grabe, Leiter des Kreisgesundheitsamtes.

Müller: Keine verpflichtende Verordnung

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Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht wäre das nicht mehr nötig. „Damit wird auf der einen Seite das Ansteckungsrisiko vermindert. Auf der anderen Seite müssen wir dann nicht mehr die gesamte Klasse, sondern lediglich die Sitznachbarn im direkten Umfeld – also enge Kontaktpersonen – unter Quarantäne stellen“, so Dr. Grabe. „Damit wird der reguläre Unterricht deutlich weniger beeinträchtigt, als das im Moment der Fall ist“, ergänzt Landrat Andreas Müller. Zugleich werde damit die Zahl der Personen deutlich verringert, die sich unter Überwachung des Kreisgesundheitsamtes befinden. „Das entlastet die Kolleginnen und Kollegen und ermöglicht ihnen, sich auf ihre vordringlichen Aufgaben wie die Ermittlung von Kontaktpersonen von Infizierten zu konzentrieren“, so der Landrat.

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Müller hatte am Mittag die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister über seine geplante Empfehlung informiert. Der Landrat macht zudem noch einmal deutlich, dass es sich bei seinem Appell zum jetzigen Zeitpunkt nicht um eine verpflichtende Verordnung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes handelt, sondern um eine sehr dringende Empfehlung.

Landrat appelliert an das Verantwortungsbewusstsein

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„Ich appelliere an das Verantwortungsbewusstsein der Schulen und Schülerinnen und Schüler: Wir haben in den letzten Wochen festgestellt, dass Dutzende Schulklassen und damit hunderte Schülerinnen und Schüler unter Quarantäne gestellt werden mussten. Durch umsichtiges Handeln, gerade unserer älteren Schülerinnen und Schüler, können wir das künftig vermeiden. Deshalb setze ich auf ihre Einsicht und würde mich sehr freuen, wenn möglichst viele ältere Kinder und Jugendliche diesem wirklich dringenden Appell folgen.“