Siegen-Wittgenstein. Landrat Andreas Müller: „Wir haben immer noch 11.000 Euro zur Verfügung und möchten dieses Geld natürlich gerne an die Helfer weitergeben.“

„Wir leben jetzt schon über ein halbes Jahr mit dem Virus – und gerade seit einigen Wochen, seit das Infektionsgeschehen wieder ansteigt, merken wir, dass uns die Pandemie noch länger beschäftigen wird. Das bedeutet, dass viele Menschen auch weiterhin auf die Solidarität und Hilfe von ihren Mitmenschen angewiesen sein werden“, so Landrat Andreas Müller.

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Um ehrenamtliche Aktivitäten zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise finanziell zu unterstützen, hat der Kreis im August 20.000 Euro aus einem Fonds des Landes bekommen. Das Geld ist dafür gedacht, Kosten im Rahmen von Hilfsaktionen insbesondere für Seniorinnen und Senioren, Erkrankte oder in Quarantäne befindliche Menschen zu decken. „Bisher konnten wir an acht engagierte Akteure Fördergelder ausschütten – wir haben trotzdem immer noch 11.000 Euro zur Verfügung und möchten dieses Geld natürlich gerne an die Helfer in der Pandemie weitergeben. Das vielfältige uneigennützige Engagement von Personen, Initiativen und Vereinen in der Corona-Krise verdient unser aller Wertschätzung und Unterstützung“, so der Landrat weiter.

Kosten geltend machen

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Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine, die im Rahmen der Corona-Pandemie Hilfsleistungen erbringen oder erbracht haben, können ihre in den letzten Monaten entstandenen oder auch künftig absehbaren Kosten beim Ehrenamtsservice der Kreisverwaltung anmelden. Nach den Richtlinien des Landes werden zum Beispiel Aufwendungen für

Materialien zum Nähen von Behelfsmasken,

die Anschaffung von Desinfektionsmitteln und Schutzvorrichtungen oder Schutzbekleidung,

die Erstattung von Fahrtkosten bei Nutzung von Pkw, Lieferwagen oder dem ÖPNV oder auch

Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Technikausstattung wie zum Beispiel die Einrichtung von Videokonferenzen, die Website-Gestaltung oder Hosting erstattet.

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Sollten Anträge in einer Höhe eingehen, welche die zur Verfügung stehende Fördersumme übersteigt, wird der Kreis Richtlinien zur Vergabe der Mittel erarbeiten.

Anträge inklusive Rechnungen oder Nachweisen für die Aufwendungen können per E-Mail an ehrenamt@siegen-wittgenstein.de gerichtet werden. Ansprechpartnerin ist Gabriele Gütting, 0271/333-2310.