Bad Berleburg. Die meisten Händler geben sich in unserer Blitz-Umfrage zurückhaltend und verweisen auf die Komplexität des Themas, das „immer zwei Seiten“ habe.

Wie inhaltlich schwierig die Frage nach den Öffnungszeiten am Sonntag im Bad Berleburger Einzelhandel ist, zeigt sich einmal mehr bei einer Blitz-Umfrage in der Kernstadt. Die meisten Händler geben sich zurückhaltend und verweisen einzig auf die Komplexität des Themas, das „immer zwei Seiten hat“, wie es ein Ladenbetreiber an der Poststraße formuliert – konkrete Auskünfte geben nur wenige.

„Pilotprojekt“ in Gütersloh gestoppt

In Gütersloh waren verkaufsoffene Sonntage am 4. Oktober, 8. November und 6. Dezember angedacht.

Doch kippte das Oberverwaltungsgericht NRW die Regelung am 30. September, nachdem die Gewerkschaft Verdi einen Antrag dagegen gestellt hatte.

Aus diesem Grund überwiegt auch bei Karsten Wolter die Skepsis bezüglich der neuen Termine.

Konkret geht es um eine Landesverordnung aus dem Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalens, die es den Einzelhändlern im Rahmen der Coronaschutz-Verordnung an den vier Adventssonntagen vom 29. November bis zum 20. Dezember und am 3. Januar erlaubt, ihre Läden zwischen 13 und 18 Uhr zu öffnen. Die Maßnahme dient als Instrument, um den Publikumsverkehr in den Läden während der einkaufstarken Wochen um Weihnachten mit zusätzlichen Öffnungstagen zu entzerren.

Weihnachtsmarkt fällt aus

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Doch nachdem das Oberverwaltungsgericht in Münster für die Stadt Gütersloh eine ähnliche Lösung im Oktober und November gekippt hat, ist die Skepsis sowohl bei den Händlern als auch beim Verein Bad Berleburg Markt und Tourismus groß, ob der Plan für die Weihnachtszeit aus rechtlicher Sicht überhaupt Bestand hat.

„Das Oberverwaltungsgericht NRW hat sich bereits kritisch zu dieser Regelung geäußert. Vor diesem Hintergrund fällt es uns schwer, organisatorische Vorkehrungen als Unterstützung für den Einzelhandel zu treffen“, erklärt Karsten Wolter, Vorsitzender des Vereins Bad Berleburg Markt und Tourismus. Die Variante eines „pandemiegerechten Weihnachtsmarktes“, in dessen Rahmen die Geschäfte in der Odebornstadt traditionell auch sonntags geöffnet haben, sei aufgrund der drohenden zweiten Corona-Welle sowieso schwer planbar, so Wolter weiter.

Zwei oder drei Sonntage akzeptabel

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Margret Mause, Inhaberin von „Mause – Tisch und Trend“ in der Poststraße, hält die zusätzlichen Sonntage für sinnvoll. Allerdings wünscht sie sich vor Ort eine gemeinsame Lösung: „Vielleicht sollten wir uns hier einfach einheitlich auf zwei oder drei Sonntage einigen, an denen alle Geschäfte geöffnet hätten und darüber hinaus noch coronakonformen, zusätzlichen Service anbieten“, erklärt Mause und verweist dabei auf einzelne Glühweinstände in der Poststraße.

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Zwei, maximal drei Sonntage fände auch Christine Acker, Geschäftsleiterin der Stadtparfümerie Acker, sinnvoll – mehr allerdings nicht. „Fünf zusätzliche Sonntage rechnet sich für die meisten nicht, dafür reichen die Tage von Montag bis Samstag einfach aus. Außerdem ist es vom Personalaufwand schwierig zu stemmen.“

Kritischer sieht es hingegen Carsten Hennig vom Sportgeschäft „Rothaar Aktiv“: „Für mich ist am Sonntag Zeit für Privates. Nicht umsonst sind an diesem Tag normalerweise die Geschäfte zu.“

Kurorte-Regelung gilt im Fall der Fälle

So wird Hennig, sofern die Landesverordnung dann noch weiter bestand hat, seinen Laden auch nicht aufmachen: „Die Menschen sind doch mittlerweile an die Corona-Regeln gewöhnt und werden bei Wartezeiten unter der Woche auch die nötige Geduld mitbringen. Aber natürlich sollte das jeder Einzelhändler selbst entscheiden, ob er an diesen zusätzlichen Tage den Laden aufmacht.“

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Der Verein Markt und Tourismus empfiehlt den Bad Berleburger Einzelhändlern, diese Tage wahrzunehmen, mahnt aber auch zur Vorsicht: „Wir denken, dass diese zusätzlichen Tage sinnvoll sind. Gleichzeitig sollten die Händler die rechtliche Lage weiter im Auge behalten. Denn sollte das Gericht auch die Verordnung für nichtig erklären, fallen die Sonntage weg.“

Sollte dieses Szenario tatsächlich eintreten, blieben immerhin noch zwei Sonntage übrig, denn: Aufgrund der Kurorte-Regelung, die in Bad Berleburg gilt, dürfen einige Einzelhändler jeweils am ersten Sonntag im Monat ihre Geschäfte öffnen. Das beträfe in besagter Zeit den 6. Dezember und den 3. Januar.