Bad Laasphe/Bad Berleburg. Die Angeklagte legt ein umfassendes Geständnis ab. Großteil des Geldes ist bereits zurückgezahlt.

Eine 33-jährige Bad Laaspherin ist in 52 Fällen der Veruntreuung von Geldern – 16 davon gewerbsmäßig – schuldig gesprochen worden. Strafrichter Torsten Hoffmann setzte die Strafe nach dem umfassenden Geständnis der Angeklagten und einer positiven Sozialprognose auf eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung aus und verhängte 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. Zudem muss die in Scheidung lebende Mutter von drei Kindern die Kosten des Verfahrens tragen.

Großteil bereits zurückgezahlt

Über einen Zeitraum von vier Jahren hatte sich die Laaspherin als Ehrenamtliche an einem von ihr verwalteten Konto bedient – und insgesamt 2165,91 Euro für private Zwecke ausgegeben. „Irgendwann war es ein Selbstläufer. Da mein privates Konto nicht mehr gedeckt war, habe ich mich bedient, was sehr lange niemandem aufgefallen ist“, erklärte die Angeklagte, die sich reuig zeigte und offen ihren „großen Fehler“ eingestand.

Von dem Gesamtbetrag habe sie bereits 1420 Euro zurückgezahlt, erklärte die Angeklagte – und versprach, auch den restlichen Betrag von 745,91 Euro noch zu begleichen. Aufgrund ihrer finanziellen Situation wolle sie das in Raten vollziehen.