Bad Berleburg. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau in einem Bad Berleburger Supermarkt Lebensmittel gestohlen hatte.

Eine 28-jährige Frau wurde jetzt wegen Ladendiebstahls vom Amtsgericht Bad Berleburg zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldbuße in Höhe von 600 Euro verurteilt.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau in einem Bad Berleburger Supermarkt Lebensmittel und Waren in einem Wert von 34 Euro gestohlen hatte. Die Waren hatte die Frau laut Zeugenaussagen eines Ladendetektivs in einem Kinderwagen verstaut.

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Strafverschärfend wirkte sich aus, dass die verheiratete Mutter eines zweijährigen Kindes bereits einschlägig vorbestraft ist.