Bad Berleburg. Am zweiten Prozesstag um den Gullydeckel-Anschlag dreht sich alles um die Funde der Spurensicherung. Die belasten den Angeklagten.

Die Beweislast wiegt schwer auf dem 50-jährigen Lokführer, der im April vergangenen Jahres selbst die Gullydeckel an der Brücke über den Gleisen befestigt haben soll, in die er dann später mit der Bahn hineinfuhr. Am zweiten Verhandlungstag im Bad Berleburger Amtsgericht kamen die Sachverständigen zu Wort, die für die Auswertung der DNA-Spuren und der Fasern zuständig waren. Weiter unklar blieb hingegen das mögliche Motiv des Angeklagten, der während der gesamten Verhandlung durchweg mit verschränkten Armen schwieg.

Die DNA

An mehreren Teilabschnitten der Seile sowie an zwei der Gullydeckeln konnten menschliche Zellspuren nachgewiesen werden, die dem Angeklagten klar zugeordnet werden konnten. So seien laut Sachverständigem an einigen Knoten, Zugenden und Seilenden DNA-Spuren gefunden wurden, denen der 50-Jährige als Hauptverursacher zugeordnet werden konnte – es wurden auch DNA-Spuren von weiteren Personen gefunden, die jedoch in den meisten Fällen am Rande der Nachweisbarkeit waren oder ganz als Hauptverursacher der Spur ausschließbar waren.


Genauso habe es aber auch einige Teilabschnitte und Knoten gegeben, bei denen der Angeklagte entweder als Mitverursacher der Spur in Betracht gezogen werden konnte oder als Verursacher gar nicht auftauchte – so waren an einem Knoten dominierende Merkmale einer unbekannten Person zu finden. An der Kette und dem Karabiner konnten hingegen gar keine Spuren menschlichen Ursprungs nachgewiesen werden.

Ob anhand der Spuren die Intensität des Kontaktes nachweisbar sei, wollte schließlich Richter Torsten Hoffmann vom Sachverständigen wissen. Der wies darauf hin, dass aufgrund der zwei Arten, wie in der Regel Zellspuren übertragen werden, dies nicht konkret beantwortet werden könne.


So sei es möglich, dass ein flüchtiger Kontakt mit Speichel, den jeder Mensch an der Hand habe, eine sehr gute DNA-Spur ergebe. Ein intensiver Haut-Kontakt hingegen könne eine vergleichsweise schwache Spur ergeben. Daher seien die Spuren mit Blick auf die Intensität des Kontakts nur schwer bewerten. Dass er die Seile und Gullydeckel nach dem Vorfall angefasst habe, hatte der Angeklagte bei der Polizei bereits zu Protokoll gegeben.

Fragwürdig fand es jedoch Staatsanwalt Fabian Glöckner, dass die DNA des Angeklagten unter anderem auch an den Seilenden zu finden war, die 2,90 Meter über dem Gleisbett hingen.

Die Fasern

Auch der Fund von Seilfasern belasteten am Freitag den Angeklagten. So wurden einzelne Fasern, die eindeutig einzelnen Teilabschnitten der verwendeten Seile zugeordnet werden konnten, an drei Paaren Handschuhen des Angeklagten gefunden werden, die die Spurensicherung im Kofferraum gefunden hatte. Auch im Kofferraum selbst sowie auf der Fußmatte wurden einzelne Fasern der Seile gefunden.

„Das weist auf einen deutlichen Kontakt zwischen dem Lebensraum des Angeklagten und den Seilen hin“, erklärte der Sachverständige Dr. Markus Esser. Zudem seien die Seile „faserabgabeunfreundlich“, d.h., dass sie für gewöhnlich gar keine oder zumindest kaum Fasern abgeben. „Bei einem normalen Kontakt mit solchen Seilen würde ich zuerst gar nicht davon ausgehen, dass überhaupt Fasern übertragen werden“, erklärte Esser. So seien es „nicht wenig“ Spurfasern, die gefunden wurden. Davon könne jedoch auch nicht die Intensität des Kontakts abgeleitet werden.

Am Freitag, 2. Oktober, soll der letzte Verhandlungstag stattfinden und das Urteil gesprochen werden.