Bad Berleburg. Weil er unter Alkoholeinfluss mit seinem Motorrad unterwegs war, muss sich ein 52-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten.

Sechs Dosen Cidre und eine Flasche Bier habe er in Abständen vor der Fahrt getrunken – so die Angaben des 52-Jährigen aus einem Bad Laaspher Ortsteil, der sich nun bereits zum dritten Mal vor dem Berleburger Amtsgericht verantworten musste. Der Vorwurf: Am 26. Juni 2019 soll er gegen 19.54 Uhr einen Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht haben in Tateinheit mit unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Letzteres aber wurde während der Verhandlung fallen gelassen.

Stattdessen wurde das Verfahren auf den Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheit im Straßenverkehr beschränkt. Dafür bekam er eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 45 Euro. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen – mit Ausnahme der Klasse L, damit der Landwirt auch weiterhin seine Tiere im benachbarten Hessen versorgen kann.

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Ein folgenschwerer Tag für den 52-Jährigen: Auf ihn aufmerksam wurden zwei junge Männer, die einen Knall hörten, als er mit seinem Motorrad zu Fall kam. Einer der Zeugen wollte ihm dabei helfen, das Bike wieder aufzustellen. Dabei bemerkte er die Alkoholfahne des Angeklagten. Daraufhin riefen sie die Polizei, die kurze Zeit später den Mann in seiner Wohnung antrafen. Ein Bluttest ergab 1,38 Promille.

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Der Angeklagte sagte, er habe nach der Fahrt noch gespritzten Wein getrunken – daher sei der Wert so hoch. In den vorherigen Verhandlungen bestritt er, dass er vor der Fahr Alkohol konsumiert habe. Vor ca. vier Monaten nun gab er eine geständige Einlassung ab mit dem Ergebnis: Sechs Dosen Cidre und eine Flasche Bier. „Ich verspreche Ihnen, ich mache so etwas nie wieder. Ich muss täglich weit zu meinen Tieren fahren. Ich bitte um Milde, damit ich meine Tiere versorgen kann“, sagte der 52-Jährige am Ende der Verhandlung.

Nachtrunk nur Schutzbehauptung?

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Richter Torsten Hoffmann aber sah in der Nachtrunk-Behauptung vor allem eins: eine Schutzbehauptung. „Was mich davon überzeugt, ist ihr Verhalten während des ganzen Prozesses. Ich bin davon überzeugt, dass Sie dort gefahren und zu Fall gekommen sind und gehe von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus.“ Ein Sachverständiger hatte zuvor den Alkoholwert anhand der Angaben des Angeklagten berechnet. Unter Berücksichtigung des Nachtrunks kam er auf einen Wert von 0,72 und ohne auf 1,12 Promille zum Tatzeitpunkt. Der Verteidiger sah die Berechnung kritisch. Er plädierte auf Freispruch seines Mandanten.

Weitere Verhandlung: Bad Laasphers Anruf bei der Polizei kommt zu spät

So ganz glauben konnte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel den Aussagen des 28-jährigen Angeklagten aus Bad Laasphe nicht. Er musste sich vor dem Berleburger Amtsgericht wegen unerlaubtem Entfernens vom Unfallort verantworten. Richter Torsten Hoffmann verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen à 50 Euro und entzog ihm die Fahrerlaubnis für insgesamt 7 Monate.

Nach Aussagen des Angeklagten sei er am 2. Februar dieses Jahres gegen 6.15 Uhr mit dem Auto in einer Bad Laaspher Ortschaft in Richtung seines Stalls unterwegs gewesen, als plötzlich ein Reh auf die Fahrbahn lief. „Ich wich ihm aus und knallte voll gegen die Laterne“, so der 28-Jährige. Der Schaden belief sich auf 1750 Euro.

Statt aber sofort die Polizei zu rufen, schaffte er zunächst einmal sein Auto mithilfe eines Trecker-Anhängers weg. „Ziemlich viel Aufwand, um das Auto weg zu bringen“, mahnte auch Richter Hoffmann. Erst gegen 10 Uhr in etwa habe er die Ortsvorsteherin angerufen und den Unfall gemeldet. Diese informierte wiederum das Ordnungsamt. Problem: Die Polizei wurde erst von einem weiteren Zeugen über die kaputte Laterne informiert. Der Anruf des Angeklagten bei den Beamten kam damit zu spät. „Ich dachte, wenn das Ordnungsamt Bescheid weiß, nimmt alles seinen Lauf“, so der Angeklagte.

Für die Oberamtsanwältin sehr unverständlich. Auch was die Uhrzeit betrifft, konnte sie den Angaben des Angeklagten nicht wirklich Glauben schenken. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass niemand um 6 Uhr morgens den Knall gehört hat. Ich glaube vielmehr, dass Sie etwas getrunken haben.“ Nachweisen konnte man das dem 28-Jährigen, der dies bestritt, jedoch nicht. „Mit Mutmaßungen brauchen wir hier nicht arbeiten“, so der Verteidiger. „Das es nicht richtig war, die Polizei nicht zu informieren – darüber brauchen wir nicht diskutieren.“