Bad Berleburg. Ein 51-Jähriger muss sich wegen eines Computerbetrugs vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Er ist kein unbeschriebenes Blatt.
„Das ist mit das Asozialste, was es meiner Meinung nach gibt“, macht Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel am Freitagmorgen im Amtsgericht deutlich, nachdem sie die Anklageschrift verlas. Es geht dabei um einen Computerbetrug in zwei Fällen, in denen der Angeklagte die EC-Karte eines hilfsbedürftigen Senioren stahl und einen Geldbetrag in Höhe von insgesamt 1000 Euro abhob. Die Folge: Eine Freiheitsstrafe von neun Monaten – ausgesetzt als Bewährungsstrafe mit einer Bewährungszeit von insgesamt fünf Jahren, sowie der Einziehung von 1000 Euro. Denn: Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt. Bereits 1992 wurde er wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Die Tat
Auch interessant
Nach der Haftentlassung fing der heute 51-Jährige bei einer Zeitarbeitsfirma an, die ihn nach einem Crashkurs als Altenpfleger in diversen Pflegeeinrichtungen einsetzte – so auch in Wittgenstein, wo sich die Tat zwischen dem 18. und 19. Oktober ereignete. Im Zimmer des Geschädigten fand der Angeklagte im Nachttisch eine Tasche mit EC-Karte und einer vierstelligen Nummer. „Es war kein gezieltes Suchen. Man muss hier auch sagen, man hat es dem Angeklagten leicht gemacht“, äußerte sich sein Verteidiger während der Verhandlung. Raus gekommen ist der Betrug, als der Bevollmächtigte des Geschädigten einen ungewohnten Transaktions-Vorgang von dem Konto feststellte. Mit Hilfe der Lichtbilder, die man der Leitung der Pflegeeinrichtung vorlegte, konnte der Angeklagte am Ende identifiziert werden.
Auch interessant
Der Grund für den Betrug? „Ich hatte Geldnot. Es tut mir Leid. Ich möchte das Geld wirklich zurückzahlen, sobald ich es kann“, so der Angeklagte. Das ist jedoch bislang nicht erfolgt – ebenso die Entschuldigung. „Mein Mandant wollte die Chance heute nutzen, um sich bei dem Geschädigten zu entschuldigen“, so sein Verteidiger. Der Geschädigte konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verhandlung erscheinen.
Auch interessant
Seine Aussage aber wurde ohnehin nicht benötigt, da sich der Angeklagte als voll geständig erwies. Dennoch ist der Tatbestand, einen hilflosen und körperlich stark eingeschränkten Menschen auszunutzen, für die Oberamtsanwältin mit einer der „asozialsten“ Taten. „Stellen Sie sich einmal vor, man würde Ihr Konto leer räumen. Und Sie sind im Vergleich noch jung. Ich stelle mir ernsthaft die Frage, ob es Ihnen in der Haft so gut gefallen hat, dass Sie da wieder hin möchten.“
Das Geständnis
Nach 23 Jahren wurde seine damalige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. „Ich möchte mich ändern. Die Altenpflege macht mir wirklich viel Spaß und ich bin dankbar, dass ich weiter arbeiten darf. Ich möchte das Geld zurückzahlen und mich bei dem Geschädigten entschuldigen“, räumte der Angeklagte ein. Oberamtsanwältin Hippenstiel wertete das Geständnis und die Reue positiv für den Angeklagten und forderte daher, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. „Der Angeklagte soll aber nicht denken, er wäre frei gesprochen.“
Daher plädierte sie zudem dafür, die 1000 Euro einzuziehen und Sozialstunden zu leisten. Richter Torsten Hofmann sah von den Sozialstunden ab und verurteilte den Angeklagten am Ende zu neun Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem muss der 51-Jährige 1500 Euro in Raten – monatlich je 50 Euro – an das Diakonische Werk in Bad Berleburg zahlen. „So tun Sie der Allgemeinheit auch etwas Gutes und werden lange Zeit daran erinnert, dass Sie das nicht noch einmal machen.“ Fest steht aber auch: „Ohne das Geständnis hätte es wahrscheinlich keine Bewährung gegeben“, so Richter Hofmann.