Bad Berleburg. Ein 21-Jähriger musste sich vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verantworten. In 22 Fällen hatte er Bilder auf einschlägigen Seiten hochgeladen.

Der Kreis der weiblichen Freunde dürfte für einen 21-Jährigen aus Erndtebrück deutlich geschrumpft sein. In 22 Fällen hat der junge Mann Facebook-Fotos einiger seiner Bekannten auf einschlägigen Internetseiten veröffentlicht – teilweise hat er die Fotos so bearbeitet, dass er die Gesichter auf nackte Körper projizierte und sie anschließend mit Texten und Kommentaren versehen hatte. Das Vergehen: Beleidigung in Tateinheit mit dem unerlaubten Verbreiten von Bildnissen in 22 Fällen.

Taten wurden schnell aufgedeckt

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Die diversen Taten ereigneten sich in der Zeit von August bis 30. November 2018. „Um ein paar Euro dazu zu verdienen“, sagt er, habe er die Fotos einiger seiner Bekannten auf diversen Pornoseiten hochgeladen. „Und wie viel Geld haben Sie damit verdient?“, wollte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel von ihm wissen. „Nichts. Die Sache wurde sehr schnell aufgedeckt“, so sein Verteidiger Ralf Schmitz-Engemann, der aktuell sehr viel zu tun haben dürfte.

„Da werden sicher noch einige zivilrechtliche Dinge auf Sie zukommen“, so auch Richter Torsten Hoffmann in Richtung des Angeklagten, dem die ganze Situation sichtlich unangenehm schien. „Zu recht“, fand auch Hippenstiel, die nur ungern die Anklage mit all den erfundenen Namen verlas, mit denen der 21-Jährige auf den Seiten aktiv war. „Was meinen Sie, wie sich die Mädchen sich fühlten, als sie ihre Gesichter dort sahen? Wie würden Sie sich fühlen, wenn man das mit Ihnen macht?“, fragte sie den Angeklagten.

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„Das möchte ich gar nicht wissen. Das ist bestimmt kein schönes Gefühlt“, sagte er mit gesenktem Kopf. Um die Betroffenen nicht noch einer weiteren Peinlichkeit auszusetzen, wurde auf die Vernehmung ihrerseits verzichtet. Immerhin war der Fall klar und der Angeklagte zeigte sich gleich zu Beginn der Verhandlung voll geständig. „Das war pure Dummheit. Ich dachte, ich könnte mir so ein paar Euro hinzuverdienen.“ „Ich nehme an, ihr weiblicher Freundeskreis ist nun erheblich geschrumpft“, merkte Hippenstiel an. „Das war mit die denkbar schlechteste Idee von Ihnen, das Konto aufzubessern.“

Das Urteil

In ihrem Plädoyer berücksichtigte die Oberamtsanwältin, dass der Erndtebrücker noch nicht vorbestraft sei und geständig war, verwies aber auch darauf, dass er zum Tatzeitpunkt bereits eine abgeschlossene Lehre hatte und 19 Jahre alt war. Daher plädierte sie, das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden und forderte eine Geldstrafe mit 180 Tagessätzen zu je 25 Euro. „Selbst wenn die Bilder nun gelöscht wurden: Das Internet vergisst nie!“

Sein Verteidiger hingegen verwies auf das Jugendstrafrecht und plädierte für eine Strafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 25 Euro. Richter Torsten Hoffmann jedoch wandte das Erwachsenenstrafrecht an und verurteilte den 21-Jährigen am Ende zu einer Geldstrafe mit 120 Tagessätzen zu je 25 Euro. „Solche Seiten machen schnell die Runde und das weiß auch der Angeklagte.“