Bad Berleburg. Der Berleburger Verein Arche kümmert sich um Menschen, die ihre Alltagsgeschäft allein nicht regeln können.
Was tun, wenn man mit seinen Finanzen nicht mehr klar kommt? Wenn man nicht mehr weiter weiß? Jeder Mensch kann – sei es durch einen Unfall oder anderen Umständen – in die Situation kommen, auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen zu sein – sei es in gesundheitlichen Fragen oder rechtlichen Angelegenheiten. Der Betreuungsverein Arche in Bad Berleburg kümmert sich bereits seit Jahrzehnten um die rechtlichen Belange ihrer Betreuten und vertreten diese – meist jedoch im Verborgenen und in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk. Damit ist nun Schluss.
Eine Gesetzesänderung ergab, dass die Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk gelöst werden musste. „Zudem mussten wir als Verein unsere Mitarbeiter selbst einstellen.“ Seit dem 1. März also arbeiten drei feste Mitarbeiterinnen in Teilzeit und ein Mitarbeiter in Vollzeit im Verein – sowie Nathalie Winter in der Verwaltung. Die meisten Mitglieder im Verein sind ehrenamtlich tätig. Und noch eine Änderung hat es gegeben: Der Verein befindet sich nicht mehr in der Schützen- sondern in der Schlossstraße.
Die Arbeitsfelder
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Die Mitarbeiter der Arche sind in drei verschiedenen Arbeitsfeldern tätig. Dabei ist zunächst zwischen Vormundschaft (bis 18 Jahren) und Betreuung (ab 18 Jahren) zu unterscheiden. „Faktisch aber ist es die selbe Art der Begleitung von Menschen, die eine Betreuung nötig haben“, sagt Stefan Berk, Vorsitzender des Vereins. Insgesamt 60 Betreuungen werden derzeit wahrgenommen. Hinzu kommen 25 Vormundschaften – das Ziel jedoch seien 40.
Dabei kommen die Aufträge meist vom zuständigen Amtsgericht. „Für uns ist das Amtsgericht der Hauptansprechpartner“, sagt Katharina Belz. Von dem Klienten, der in einem Eigenheim wohnt über Menschen mit psychischen Problemen bis hin zu Pflegeheimbewohnern nehmen das Angebot des Betreuungsvereins in Anspruch. Sie sind – ebenso wie auch die Arbeit der Betreuer – ganz individuell.
Neben den Betreuungsangeboten übernehmen die Mitarbeiter auch Querschnittsaugfaben – also Öffentlichkeitsarbeit und die Unterstützung Ehrenamtlicher. „Das wird vom Land gefördert und ist auch ausdrücklich gewünscht. So können wir über alles informieren, was mit Betreuungen zu tun hat“, sagt Berk.
Die Finanzierung
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Die Kosten für die Vormundschaft übernimmt das Jugendamt – also der Kreis Siegen-Wittgenstein. „So kann man sicher stellen, dass jemand da ist, der im Fall einer plötzlich auftretenden Vormundschaft sofort parat ist. Denn meist sind es Situationen, die nicht 14 Tage im Voraus planbar sind. Vorher hatte ein Teil der Vormundschaften der Kreis übernommen, das hat sich aber nun geändert. Nun wurde dies uns im großen Stil zugesprochen“, sagt der Vorsitzende.
Bei der gesetzlichen und rechtlichen Betreuung sieht dies anders aus. Dort wird zunächst geschaut, ob die zu betreuende Person vermögend, oder aber mittellos ist. „Ab 5000 Euro gilt jemand als vermögend. Dann muss die Person den Betrag aus dem eigenen Vermögen direkt an uns an den Betreuungsverein zahlen. Ansonsten: Wenn er mittellos ist, geht es weiter an die Justizkasse NRW. Und dann wird das Geld aus diesen Kassen bezahlt“, erklärt Katharina Belz den Vorgang.
Zudem gibt es verschiedene Fördergelder, die der Verein für seine Arbeit beantragen kann – beispielsweise vom Landschaftsverband LWL.