Bad Berleburg. Ein Ehepaar fühlt sich schlecht behandelt. Polizisten hatten sie kurz vor ihrem Haus wegen eines defekten Rücklichts in SEK-Manier angehalten.
Eine nächtliche Polizeikontrolle in Bad Berleburg hat eine Facebook-Diskussion ausgelöst. Es geht um ein älteres Ehepaar (75 und 78 Jahre alt), ein kaputtes Rücklicht, einen Fehler der Beamten, Corona und um Fingerspitzengefühl.
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„Ich bin einigermaßen fassungslos. Meine Eltern waren weder alkoholisiert noch gefährlich unterwegs“, schreibt der Sohn am Wochenende bei Facebook und kritisiert ein „vorbildliches SEK-Manöver“ auf der Straße vor seinem Elternhaus. Hintergrund ist eine Verkehrskontrolle am frühen Samstagmorgen in einem Berleburger Ortsteil. Die 75-jährige schildert im Gespräch mit der Redaktion, was passiert ist: „Es war ganz eigentümlich. Es war spät – so etwa 0.30 Uhr. Es hat geregnet und die Straßen waren feucht. Wir haben den Polizeibulli an der Straße stehen sehen, haben uns aber nichts dabei gedacht“, berichtet die Frau, die auf dem Beifahrersitz des alten Audi saß. Ihr Mann (78) lenkte das Fahrzeug vom 50. Geburtstag des Sohnes aus dem Ostwestfälischen zurück nach Wittgenstein.
Lichthupe ignoriert
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„Dann fuhr der Bulli hinter uns her und hat Lichthupe gemacht. Mein Mann hat aber noch gesagt, dass er nachts wegen einer Lichthupe nicht anhalte“, berichtet die Frau weiter. Weder Blaulicht, noch ein Haltesignal habe man gesehen. „Ein Hupen haben wir nicht gehört, weil wir ja auch das Radio anhatten.“ Der Polizeiwagen folgt dem alten Audi. Kurz vor der Hauseinfahrt in einem Bad Berleburger Ortsteil aber setzt der Bulli an, überholt und versperrt dem Auto den Weg.
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„Dann ist ein junges Mädchen ausgestiegen und hat ohne Mundschutz durchs Fenster mit uns gesprochen, die Fahrzeugpapiere und den Führerschein verlangt. Die Umgangsformen waren okay“. Die Beamtin weist den 78-jährigen Fahrer auf das kaputte linke Rücklicht hin und erkundigt sich, warum das Paar denn nicht auf die Lichthupe und das Haltesignal reagiert habe. Dabei sei der Beamtin aufgefallen, dass sie in dem Polizeifahrzeug einen falschen Knopf betätigt habe – das Haltesignal leuchtet nur nach hinten. „Es war ehrlich, diesen Fehler zuzugeben“, berichtet die 75-jährige Beifahrerin. Mit dem, was dann kam, hatte das ältere Ehepaar im Auto nicht gerechnet. Die Polizistin bot ein sofort zu zahlendes Verwarngeld für die Ordnungswidrigkeit in Höhe von 30 Euro an. „Da war für meinen Mann das Maß voll. ‘Das zahle ich nicht’, hat er gesagt.“ Weil er nicht zahlen will, kommt es zur Anzeige.
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Auch für den 50-Jährigen Sohn des Paares ist das Maß an dieser Stelle überschritten: Er kritisiert, dass die Polizisten in Coronazeiten ohne Mundschutz und ohne Distanz durch die Seitenscheibe mit seinen Eltern gesprochen habe. „Meine Eltern sind 78 und 75 Jahre alt und zählen leider zur Corona-Risikogruppe“, ergänzt er in seinem Facebookpost.
Keine Maskenpflicht
Tatsächlich müssen nach Informationen dieser Zeitung Polizisten bei der Ausübung ihres Dienstes keine Mund-Nase-Bedeckungen tragen.
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Dass seine Eltern nicht auf die Lichthupe reagiert hätten, sieht er ebenfalls als verständlich an. Die Härte mit der die Ordnungswidrigkeit bestraft wurde, hält der Sohn aber für übertrieben: „Das ist sicherlich nicht gut und insbesondere nachts eine Gefahrenquelle. Bei Abfahrt meiner Eltern nach einem gemeinsamen Abend mit mir, muss das Rücklicht wohl den Geist aufgegeben haben. Das muss unbedingt und schnell repariert werden. Nun hatte gestern Nacht jede Werkstatt zu, der ADAC wäre wohl etwas übertrieben gewesen und die Einfahrt meiner Eltern war noch 50 Meter entfernt.“ Außerdem kritisiert er, dass ein sofort zu zahlendes Bußgeld in Höhe von 30 Euro ohne Aufforderung zur Beseitigung des Mangels, ohne Fristsetzung kein kooperativer Umgang oder gar eine Lösung mit Verstand und Fingerspitzengefühl sei. Eine mündliche Verwarnung hätte es auch getan.
Spielraum der Beamten
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Tatsächlich ist es so, dass es die Möglichkeit einer mündlichen Verwarnung gegeben hätte. Wird eine Ordnungswidrigkeit stattdessen aber mit einem Verwarngeld verbunden, ist dieses nach einem Katalog angesetzt und liegt nicht im Ermessen der Beamten. Die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein gibt zu dem Vorfall ohne eingehende Prüfung keine Stellungnahme ab, da es sich um ein Beschwerdeverfahren handelt, so Pressesprecher Michael Zell auf Anfrage.