Bad Berleburg. Ein Mann aus Marburg ist jetzt vom Amtsgericht Bad Berleburg zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er sich gegen Polizisten gewehrt hat.

Vier Monate Haft heißt es nun für einen 32-jährigen Marburger, weil er Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet hatte. Er musste sich deswegen vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten.

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Im Juni vergangenen Jahres soll der Angeklagte die Polizeiwache in Bad Berleburg aufgesucht und sich nach einem Freund erkundigt haben. Als der zuständige Beamte ihm keine Auskunft geben konnte, soll der Angeklagte aggressiv geworden und einem mehrfach ausgesprochenen Platzverweis nicht nachgekommen sein. Schließlich soll es soweit gekommen sein, dass zwei Polizisten den Mann festhalten mussten. Dagegen soll der 32-Jährige sich aktiv gesperrt haben.

Straftat unter laufender Bewährung

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„Mein Mandant wird keine Angaben machen, da er sich unter laufender Bewährung befindet“, machte Verteidiger Sascha Marks zu Beginn der Verhandlung deutlich. Um Licht ins Dunkle zu bringen, mussten also die Zeugen aussagen. Ein Polizeibeamter, der beim gesamten Geschehen im Juni 2019 dabei gewesen war, erinnert sich: „Er war sehr aufbrausend, stellte die Polizei als unfähig dar. Deswegen habe ich ihm mehrfach einen Platzverweis erteilt. Dem ist er nicht nachgekommen.“ Im Laufe der Diskussion und nach einer fallenden Beleidigung sei es dann schließlich so weit gekommen, dass zwei Polizisten den 32-Jährigen festhalten mussten, um ihn in einen Wachraum zu bringen, damit die Personalien überprüft werden konnten. „Irgendwann wurde es zu einem Schauspiel. Er hat es einfach übertrieben“, berichtete der andere Polizeibeamte in seiner Zeugenaussage.

Anwalt plädiert auf Freispruch

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Verteidiger Marks sah den angeklagten Straftatbestand als nicht erfüllt an — und plädierte auf einen Freispruch für seinen Mandanten: „Er hat sich störrisch gezeigt, weil er in dem Moment nicht verstanden hat, wieso er seine Personalien mitteilen sollte. Einen Widerstand sehe ich da nicht.“

Richter Torsten Hoffmann und Anklägerin Judith Hippenstiel sahen das auf jeden Fall anders. Weil im Vorstrafenregister des Angeklagten bereits 16 Voreintragungen zu finden sind, sah das Gericht die Haft als einzigen Ausweg für den 32-Jährigen.