Erndtebrück. Erndtebrücker Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung befasst sich am Montag mit dem Bebauungsplan „An der Lai Nord“ in Schameder.

Am Montag startet die Erndtebrücker Politik nach der Corona-Pause wieder ins aktive Geschehen – gleich zwei Ausschüsse tagen ab dem frühen Abend. Neben dem Umweltausschuss werden auch die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Gemeindeentwicklung zusammenkommen.

Einer der Tagesordnungspunkte wird dabei der Bebauungsplan in Schameder „An der Lai Nord“ sein. Dieses Gebiet wurde im Oktober vergangenen Jahres als Neubaugebiet für Familienhäuser ausgewiesen (wir berichteten).

Die Beschlüsse

Nach Vorschlägen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sollen nun folgende Beschlüsse gefasst werden:

Maximal ein Vollgeschoss ist zugelassen. Die Ausnahme mit zwei Vollgeschossen wird zugelassen, wenn auf ein Keller- oder Dachgeschoss verzichtet wird.

Dächer dürfen nur in dunkelbraunen oder dunkelgrauen Farben, auch schwarz, eingedeckt werden.

Auf jedem Grundstück sind maximal drei Wohneinheiten zulässig.

Für jede Wohneinheit ist mindestens ein Stellplatz vorgesehen. Auf jedem Grundstück sind aber mindestens zwei Stellplätze mit Mindestabmessungen einzuplanen. Stellplätze im Freien sind mit wasserdurchlässigem Material zu befestigen.

Aufgrund der Ausnahme zur maximalen Geschossigkeit wird auf die Festsetzung einer Geschossflächenzahl verzichtet.

Die zulässige Traufhöhe darf bis zu einem Meter, bei Flachdächern um bis zu zwei Meterüberschritten werden, wenn die Gesamthöhe des Gebäudes nicht mehr als zehn Meter beträgt.

Der Naturschutzbund

Die Artenschutzprüfung (ASP) II wurde in Auftrag gegeben, teilte der Naturschutzbund Nabu mit. „Nach Einschätzung des beauftragten Planungsbüros werden durch die Ausgleichsmaßnahme zur Vergrößerung des geschützten Bereiches keine artenschutzrechtlichen Bedenken bestehen“, heißt es in der Vorlage für den Ausschuss. Demnach sei mit dem Abschluss der ASP II im Sommer zu rechnen.

Die Ausgleichsfläche

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„Die Gemeinde Erndtebrück achtet sehr wohl den Wert des Artenschutzes“, so die Vorlage: In die festgesetzte Ausgleichsfläche für den Industriepark Wittgenstein werde durch den neuen Bebauungsplan nicht eingegriffen. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ander Lai Nord“ gebe der Gemeinde vielmehr die Möglichkeit, die bestehende Ausgleichsfläche noch zu erweitern und die Erweiterung auch auf Dauer zu sichern. Die bisher 7.500 Quadratmeter umfassende Ausgleichsfläche soll demnach um die südlich angrenzenden feuchten Wiesengebiete in Größe von 5.000 Quadratmeter vergrößert werden.

„Die Gemeinde geht in Abstimmung mit den Fachplanern davon aus, dass durch diese Erweiterung der Ausgleichsfläche keine Beeinträchtigung der planungsrelevanten Arten vorliegen wird“, heißt es in der Vorlage weiter. Bei dem Verbot von Steingärten und der vorgegebenen Begrünung von Flachdächern handele es sich um gestaltungsrechtliche Vorgaben der Landesbauordnung NRW. Die Installation von Fotovoltaik-Anlagen könne hingegen nicht vorgeschrieben werden.