Bad Berleburg/Birkelbach. In Bad Berleburg wurde jetzt ein Fall des versuchten Raubes verhandelt. Der Angeklagte betont, er habe eine „schwierige Zeit“ durchgemacht.
Ein 20-Jähriger musste sich nun vor dem Amtsgericht in Bad Berleburg verantworten. Nach einer Zugfahrt im Januar 2019 soll er versucht haben, einer jungen Frau auf dem Heimweg in Birkelbach die Tasche zu stehlen. „Er hat von hinten die Hand auf meinen Mund gelegt und mich zu Boden geworfen“, erzählte das Opfer bei der Verhandlung. Daraufhin soll er versucht haben, die Tasche an sich zu nehmen. Als das Opfer sich wehrte, lief er ohne den Beutel weg. Der Angeklagte zeigte sich im Prozess geständig.
Bad Berleburg: Zellen des Angeklagten in DNA-Probe nachweisbar
Am Tatabend fügte die 17-Jährige dem Angeklagten mit ihren Fingernägeln eine Wunde im Gesicht zu. Das machte eine DNA-Probe möglich. „Sie ergab, dass es keine beträchtlichen Zweifel daran gibt, dass bei der Spur neben denen des Opfers auch Zellen des Täters vorliegen“, erklärte Richter Torsten Hoffmann. Die 17-Jährige schilderte ihre Gefühle am Tatabend: „Ich habe mich unwohl und verletzt gefühlt. Ich dachte, sowas passiert nur in größeren Städten.“
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Sie versucht seitdem zu vermeiden, alleine im Dunkeln nach Hause zu gehen. Nach dem Vorfall ist sie dem Angeklagten auch schon mehrmals im Zug begegnet: „Die Begegnungen waren dann immer freundlich.“ Nach der Tat selbst hatte sie Schmerzen im Handgelenk und einen geschwollenen Unterarm. Richter Torsten Hoffmann lobte sie dafür, dass sie sich gegenüber dem Angreifer gewehrt hat: „Du hast wirklich alles richtig gemacht. Du warst sehr taff!“
Bad Berleburg: Angeklagter entschuldigt sich beim Opfer
Der Angeklagte entschuldigte sich bei dem Opfer. Er habe eine „schwierige Zeit“ durchgemacht. Dennoch sei das keine Entschuldigung. Im Gerichtsprozess machte Patrick Wüst von der Jugendgerichtshilfe deutlich, dass der Angeklagte auf ihn einen sehr verzweifelten Eindruck mache. „Seine Entwicklung war geprägt von zahlreichen Brüchen, wie etwa der Trennung der Eltern. Auf Probleme erscheint er im Affekt zu reagieren. Er ist psychisch sehr belastet.“
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Der Angeklagte kommt gebürtig aus dem Sudan und ist im Jahr 2016 nach Deutschland geflüchtet. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, die Abschiebung ist vorübergehend ausgesetzt. Zurzeit wird er in Deutschland „geduldet“. „Ich fühle mich nicht gut, ich bin seelisch krank“, sagte der 20-Jährige bei der Verhandlung. Er wolle zudem nicht weiter in einer Flüchtlingsunterkunft leben. „In Deutschland gibt es das Sprichwort: Das Leben ist kein Wunschkonzert. Aber ich habe verstanden, dass sie enttäuscht sind“, sagte Richter Torsten Hoffmann. Der 20-Jährige bereut seine Tat: „Normalerweise bin ich nicht so.“
Bad Berleburg: Angeklagter wird von Sozialarbeiter ein Jahr lang betreut
Staatsanwältin Vera Vuković stellte fest, dass der Angeklagte Reue zeige. Es sei aber auch deutlich geworden, dass er Hilfe brauche: „Er hat keinen Halt und keine Stütze im Leben.“ Sie berief sich daher auf das Jugendstrafrecht und beantragte eine Betreuungsweise von einem Jahr sowie 120 Sozialstunden. Richter Torsten Hoffmann gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt.
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Die Sozialstunden soll der Angeklagte binnen von sechs Monaten beim Verein Brücke Siegen e. V. ableisten. Außerdem wird sich ein Jahr lang ein Sozialarbeiter um den Angeklagten kümmern und mit ihm über die Tat sprechen. „Dass sie die Tat begangen haben, steht fest“, so Richter Torsten Hoffmann.
Info: Bei Raub kann es zu eine Strafe von mindestens einem Jahr kommen
- Nach Erwachsenenstrafrecht wird Raub mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
- Auch jugendliche Straftäter können zu einer Jugendstrafe oder Arrest verurteilt werden, wenn ihnen Raub oder räuberische Erpressung nachgewiesen werden kann.
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