Wittgenstein. Fast 22.000 Waffen sind im Kreisgebiet registriert. Deren Besitzer müssen Sachkunde und auch ordnungsgemäße Lagerung nachweisen.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Ein einschlägig vorbestrafter Mann (46) aus Bad Laasphe muss sich am 26. Juni dieses Jahres vor dem Schöffengericht in Bad Berleburg wegen des Besitzes einer Maschinenpistole und eines Sturmgewehrs sowie verschiedener anderen illegalen Waffen verantworten. Wegen der Corona-Pandemie war die Hauptverhandlung vom 27. März verschoben worden.

Dieser Prozess weckt auch Erinnerungen an die Hausdurchsuchung vor gut einem Jahr in Wunderthausen. Dort waren bei einem inzwischen verstorbenen Sammler 30 Schusswaffen und 250 Kilogramm Munition sichergestellt worden.

Aus diesen beiden Fällen ergibt sich die Frage: Wer kontrolliert Waffenbesitz und wie viele legale Waffen gibt es eigentlich im Kreisgebiet?

21.990 erlaubnispflichtige Schusswaffen sind laut der Waffenbehörde im Kreis Siegen-Wittgenstein registriert. Das sind scharfe Langwaffen, Pistolen und Revolver. In dieser Zahl sind laut Meik Scholze von der Kreispolizeibehörde beispielsweise keine Schreckschusswaffen, für die eine Registrierung über einen „kleinen Waffenschein“ nötig ist, oder Luftdruckwaffen enthalten.

784 dieser scharfen Waffen

sind bei Vereinen als Sportgeräte registriert.

Erst im Dezember 2019 hatte der Bundestag das Waffenrecht verschärft. Alle fünf Jahre soll überprüft werden, warum ein Bürger eine Waffe braucht. Außerdem wird das Waffenregister besonders gepflegt, um den sogenannten Lebenszyklus einer Waffe von der Herstellung bis zur Vernichtung nachverfolgen zu können. Zuständig für solche Überprüfungen ist in Siegen-Wittgenstein die Kreispolizeibehörde, die dafür eigens zivile Mitarbeiter einsetzt. Diese kontrollieren beispielsweise die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen und der Munition in geeigneten Waffenschränken. Bei diesen Kontrollen werden auch der Typ und die Seriennummern der Waffen abgeglichen.

Waffen besitzen dürfen beispielsweise Jäger, Sammler und Sportschützen. Aber auch wer eine Waffe geerbt hat, und diese zwar nicht benutzen aber eben auch nicht in anderen Händen wissen will, kann Waffenbesitzkarten beantragen. Ist die Waffe registriert, wird auch kontrolliert.

Strafen

Bei Verstößen können Bußgelder, der Entzug der Waffenbesitzerlaubnis drohen oder auch ein generelles Verbot, Waffen zu besitzen, ausgesprochen werden.

Interessant ist bei allen Regelungen, dass es für Jäger keine Beschränkung für den Besitz von Langwaffen, also Gewehren gibt. Jägern sind aber maximal zwei Kurzwaffen erlaubt.