Birkelbach. Den Schlagring und die Luftdruckwaffe hätte der Mann gar nicht besitzen dürfen. Jetzt kommt ihn das teuer zu stehen.

Wegen unerlaubten Führens von Waffen im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit muss ein 39-jähriger Erndtebrücker nun eine Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro zahlen. Er stand am Dienstag vor dem Bad Berleburger Amtsgericht.

Der Angeklagte soll im September 2019 eine mit CO2 -Kapseln betriebene Softgun und einen Schlagring mit sich geführt haben. Aufmerksame Passanten wollen gesehen haben, dass die Waffe aus seinem Rucksack ragte – und hatten daraufhin die Polizei verständigt.

Medikamentenmissbrauch

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„Ich kann nicht viel dazu sagen. Ich habe mich in einer Ausnahmesituation befunden. Zu dem Zeitpunkt habe ich Medikamente missbraucht. Aber ja, ich habe mir die Waffen in Siegen kaufen lassen“, gab der 39-Jährige zu. Er habe ein Faible für Waffen und wollte sie sich laut eigener Zeugenaussage im Wohnzimmer an die Wand hängen. „Sie hätten sich besser ein Bild gemalt und das an die Wand gehängt“, belehrte ihn Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel.

Fehlendes Unrechtsbewusstsein

„Hinsichtlich ihrer Einkommenssituation und ihrer Lebensumstände ist es mir völlig unverständlich, weshalb Sie Geld für so einen Schrott ausgeben“, so die Anklägerin. Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden hatte, ging Richter Torsten Hoffmann von verminderter Schuldfähigkeit aus. Der Polizeibeamte, der den Beschuldigten durchsucht hatte, war als Zeuge zur Verhandlung erschienen und erinnert sich an den Zustand des 39-Jährigen zum Tatzeitpunkt: „Ihm fehlte es etwas an Unrechtsbewusstsein – als hätte er eine Tüte Milch im Rucksack gehabt.“