Bad Berleburg. 19-Jähriger Bad Laasphe muss jetzt 80 Sozialstunden leisten und steht unter Betreuung.

Weil er sich gegen polizeiliche Maßnahmen gesträubt hatte und er sich somit des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamten schuldig machte, muss ein 19-jähriger Bad Laaspher nun 80 Sozialstunden ableisten. Das entschied das Amtsgericht Bad Berleburg. Außerdem muss der Angeklagte einer einjährigen Betreuungsweisung nachkommen.

Körperlich gewehrt

Im Mai vergangenen Jahres soll sich der junge Mann auf der Anklagebank in Berlin am Alexanderplatz bei einer polizeilichen Personalienaufnahme körperlich gewehrt haben. Dabei soll er unteranderem seine Hände beim Handfesseln-Anlegen versteift und sich von einer Wand, an der er von den ermittelnden Beamten durchsucht worden war, weggeschoben haben.

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„Es war alles ein bisschen schwierig. Ich war sehr nervös — es hat nicht so gut geklappt“, erinnert sich der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt noch in Berlin gewohnt hatte. „Sie waren nicht nur nervös, Sie haben sich auch gegen die Maßnahmen gesperrt“, warf Richter Torsten Hoffmann dem 19-Jährigen vor.

Vorstrafenregister

Laut Vorstrafenregister ist der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt: Seit 2017 ist er mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Unteranderem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Körperverletzung. „Sie wissen doch, wie man sich bei der Polizei zu verhalten hat. Die machen auch nur ihren Job“, merkte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel im Blick auf das Vorstrafenregister des Angeklagten an.

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Seitdem der 19-Jährige seit einigen Monaten in Bad Laasphe lebt, habe er laut eigener Zeugenaussage keine Probleme mehr mit der Polizei. Das stimmt — laut Recherchen von Richter Hoffmann.

Durch Flucht traumatisiert

Tanja Vollmer-Derichs von der Jugendgerichtshilfe hatte in einem Gespräch Entwicklungsverzögerungen bei dem jungen Angeklagten festgestellt. Diese seien vor allem durch die Flucht aus seinem Heimatland vor rund sechs Jahren entstanden. „Die traumatisierenden Ereignisse wurden nie aufgearbeitet“, weiß Vollmer-Derichs. Deswegen verurteilte das Amtsgericht den Angeklagten nach dem Jugendstrafrecht.