Bad Berleburg. Weil er Haschisch gekauft haben soll, musste sich ein Mann aus Bad Berleburg vor Gericht verantworten. Dabei sorgte er für große Verwirrung.
Eine etwas chaotische Gerichtsverhandlung war am Freitagvormittag die Nikolausüberraschung für Richter Torsten Hoffmann und Staatsanwältin Inga Happe im Bad Berleburger Amtsgericht. In gleich zwei Verfahren war ein junger Mann aus Bad Berleburg angeklagt.
In der ersten Verhandlung sollte sich der 19-Jährige wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln verantworten. Am 31. März dieses Jahres soll er in der Nähe des Bad Berleburger Bahnhofs Haschisch gekauft haben. Zeugen hatten dies beobachtet und die Polizei gerufen, die ihn am Bahnhof mit den Drogen aufgriffen.
Zeugen vorzeitig entlassen
Da der Angeklagte auch in der Verhandlung zwei Stunden später wegen eines anderen Verfahrens auf der Anklagebank sitzen würde, schlug Richter Torsten Hoffmann vor, das Verfahren wegen der Betäubungsmittel in der folgenden Verhandlung mit zu erledigen.
Die zur ersten Verhandlung geladenen Zeugen entließ Hoffmann – nachdem ihm der Angeklagte zugesichert hatte, dass er sich geständig einlassen würde, es bedürfe der Aussage der Zeugen also nicht mehr.
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Überraschung dann aber in der zweiten Verhandlung: Mit verschränkten Armen verweigerte der 19-Jährige die Aussage. „Ich schweige“, teilte er mit. „Das klang heute Vormittag aber noch ganz anders“, antwortete Hoffmann.
Ohne das vorab zugesicherte Geständnis und die Aussage der Zeugen konnte ihm der Erwerb der Betäubungsmittel nicht angelastet werden. Die Aussage des Polizeibeamten, der ihn mit dem Haschisch aufgegriffen hatte sowie Beweisfotos reichten aus, um ihn wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig zu sprechen.
Zweites Verfahren nicht ohne Zwischenfälle
Mit zwei Frauen, 22 und 17 Jahre alt, musste er sich zudem wegen des Widerstands gegen Polizeibeamte in einem besonders schweren Fall verantworten. Auch diese beiden Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen, sich mit Körpereinsatz, Beleidigungen und Drohungen gegen Polizeibeamte widersetzt zu haben, nachdem diese nach ihren Personalien fragten.
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Die 17-Jährige musste den Saal jedoch immer wieder verlassen, um sich wegen eines Magen-Darm-Infekts zu übergeben. Weil sie nicht verhandlungsfähig war, trennte Hoffmann das Verfahren gegen sie ab. Auch die 22-Jährige erwartete keine Verhandlung, da ihr Fall zusammen mit einer weiteren Anklage später verhandelt werden soll. Nur der 19-Jährige bekam an diesem Tag ein Urteil: Eine Verwarnung und 600 Euro Geldstrafe.