Bad Berleburg/Bad Laasphe. Dienstwagen und Handy unterschlagen: Ein 32-Jähriger musste sich erneut vor dem Amtsgericht verantworten, nachdem er Einspruch eingelegt hatte.
Weil er seinen Dienstwagen und sein Diensthandy nicht fristgerecht an seinen ehemaligen Arbeitgeber zurückgegeben hatte, muss ein 32-jähriger Bad Laaspher nun eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro zahlen. Er saß am Dienstagvormittag auf der Anklagebank des Amtsgerichts Bad Berleburg, weil er sich der veruntreuten Unterschlagung schuldig gemacht hatte. Im Januar dieses Jahres war er für dieses Vergehen zu einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro verurteilt worden — legte allerdings Einspruch ein.
Nachdem der Angeklagte Ende Juli vergangenen Jahres ein Kündigungsschreiben seiner alten Arbeitsstelle erhalten haben soll, sei er dazu aufgefordert worden, das Firmenauto und das Diensthandy wenige Tage später abzugeben. Dieser Aufforderung sei der 32-Jährige nicht nachgekommen. Sein ehemaliger Chef hatte schließlich die Polizei eingeschaltet.
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„Mein Arbeitgeber hat mich Anfang Juli mündlich gekündigt. Er sagte, ich könnte das Auto erst mal behalten — bis ich etwas Neues gefunden habe. Dann habe ich nichts mehr von ihm gehört. So kam es zu dem Desaster“, erklärte sich der Angeklagte vor Gericht. Das Kündigungsschreiben sowie ein Schreiben, das von der Abgabefrist der Dienstsachen gehandelt hatte, habe der 32-Jährige laut eigener Aussage nicht erhalten. Es könne aber sein, so der Mann, dass die Schreiben in seinem Briefkasten untergegangen sind. Den Dienstwagen hatte der Angeklagte in einem Bad Laaspher Ortsteil bei einem Bekannten abgestellt. Ende August 2019 hatte der ehemalige Chef des Angeklagten dann das Auto ausfindig gemacht und es in Abwesenheit des Angeklagten abgeholt. Laut dem 32-Jährigen sei jedoch ein Termin für die Übergabe ausgemacht gewesen.
Das Plädoyer
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Vanessa Roth, Verteidigern des Angeklagten, plädierte zunächst auf eine Einstellung unter Auflagen. Ihr Mandant habe zu keiner Zeit einen Zugriff auf das Auto oder das Handy verwehrt. „Ich habe an dem Tatvorwurf keine Zweifel“, gab sich Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel entschlossen — und verweigerte eine Einstellung.
Nach einer Beratung mit seiner Anwältin entschied sich der Angeklagte letztlich dafür, den Einspruch zurückzunehmen. Aufgrund veränderter Einkommensverhältnisse fiel die Strafe dieses Mal geringer aus.