Bad Laasphe. Noch einmal ist eine einschlägig vorbestrafte Frau mit einer Geldstrafe von 1800 Euro davon gekommen. Beim nächsten Mal geht sie in Haft.

Wegen gemeinschaftlichen Diebstahls verurteilte Richter Torsten Hoffmann eine 39-Jährige Bad Laaspherin zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro. Sie musste sich vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Ihre Komplizin konnte zum Termin nicht erscheinen, sie ist laut ärztlichem Gutachten vorübergehend verhandlungsunfähig.

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Die beiden Angeklagten sollen im Mai vergangenen Jahres aus einem Supermarkt Waren im Wert von knapp 126 Euro entwendet haben. Dank Überwachungskameras konnte das Duo vor Verlassen des Ladens gestoppt werden.

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„Ja, das stimmt. Ich verspreche, dass es nie wieder vorkommt“, räumte die Frau auf der Anklagebank ihr Vergehen ein. „Die Staatsanwaltschaft ist es leid“, entgegnete ihr Anklägerin Judith Hippenstiel. Schon drei Mal zuvor habe die 39-Jährige wegen Diebstahls Geldstrafen zahlen müssen. Hippenstiel warnte die Angeklagte ganz deutlich vor weiteren Straftaten – insbesondere vor Diebstählen: „Wenn Geldstrafen Sie nicht abhalten, dann wird es in Zukunft vielleicht die Haft tun.“