Bad Berleburg. .

„Seitdem bin ich psychisch fertig. Wegen dem kann ich meine Arbeit nicht mehr machen, und ich kann nicht mehr schlafen.“ Teilweise unter Tränen schildert die junge Frau aus Bad Laasphe die rüde Attacke eines 53-Jährigen Mitte Februar diesen Jahres in der Lahnstadt. Schauplatz ist der Foyerbereich eines stark frequentierten Supermarktes.

Dort arbeitet die Geschädigte als Einzelhandelskauffrau. Plötzlich wird die Verkäuferin von dem Pensionär bestürmt und dabei am Arm gefasst. Der Druck ist so groß, dass sie laut aufschreien muss. Gleichzeitig stößt er Drohungen der Sorte: „Wir sehen uns noch“, aus. Täter und Opfer kennen sich. Einige Monate zuvor hatte ihn die junge Frau beim Ladendiebstahl erwischt – Schokolade und Katzenfutter im Wert von rund 4,50 Euro. Der Dieb wurde daraufhin zu einer Geldstrafe von über 600 Euro verdonnert.

Wollte sich der Angeklagte deshalb bei der jungen Frau rächen?

Wollte sich der Angeklagte deshalb bei der jungen Frau rächen? Fakt ist allerdings, dass es die nach eigenen Angaben oft ängstliche Verkäuferin schwer getroffen hat, und sie den Weg in den Sitzungssaal nach Berleburg am Dienstag nur in Begleitung ihrer Familie angetreten hat. Nach ihrer Vernehmung konzentrierten sich alle Beteiligten auf den Angeklagten, von dem im Vorfeld bekannt war, dass der gebürtige Daadener an einer Art Persönlichkeitsstörung leidet. Das war bereits beim Feststellen der Personalien erkennbar. Rechtsanwalt Fritz Bosch musste die Aussagen mehrfach korrigieren, zeitweise konnte sein Mandant der Hauptverhandlung nicht genau folgen.

Gutachter hat Angeklagten untersucht

Mit Dr. Michael Mattes hatte das Amtsgericht um Richter Torsten Hoffmann einen versierten Forensiker mit der Erstellung eines psychologischen Gutachtens beauftragt. Herausgekommen ist folgendes: Der Täter ist mit elf Geschwistern in einem Haushalt aufgewachsen, der von einem alkoholkranken Vater terrorisiert wurde. Ab dem 11. Lebensjahr begann seine Heimkarriere. Ausschlaggebend in der Sozialisation war allerdings das Jahr 2000. Mit 1,7 Promille gerät er mit seinem Pkw in den Gegenverkehr. Seine Unfallgegnerin erleidet ähnliche schwere Verletzungen wie der heute 53-Jährige.

Persönlichkeitsstörung diagnostiziert

Dr. Michael Mattes musste in diese Zuge und aufgrund der Schuldgefühle seines Klienten von „suizidalen Symptomen“ berichten. „Er leidet zwar an einer Persönlichkeitsstörung nach einem Schädelhirntrauma, die Steuerungsfähigkeit ist aber dadurch nicht aufgehoben“, hat der Psychiater aus Dortmund diagnostiziert. Dr. Mattes sprach aber dennoch von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit, eine Heimunterbringung sei aber nicht erforderlich. Das Amtsgericht belies es bei der Körperverletzung bei 40 Tagessätzen zu je 25 Euro.