Erndtebrück. Die Gemeindeverwaltung berichtet, wie viele Hunde in Erndtebrück registriert sind, und erläutert Steuerbefreiungen.

Die aktuelle Hundesteuersatzung der Gemeinde Erndtebrück enthält aktuell – in Anlehnung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW – keine Steuerbefreiung für jagdlich geprüfte Hunde. Das geht aus einer Antwort der Gemeindeverwaltung auf eine Anfrage unserer Redaktion zur geplanten Steuerbefreiung für jagdlich geführte und entsprechend ausgebildete Hunde hervor.

Auch interessant

In Erndtebrück wird derzeit für insgesamt 419 Tiere Hundesteuer gezahlt. Wie viele Hunde in Erndtebrück von einer Steuerbefreiung für jagdlich geprüfte Hunde betroffen wären, kann nicht beantwortet werden, weil dies bei der Anmeldung des Hundes nicht festgehalten wird.

Absichten sind abzuwarten

Auch interessant

Jagdhunde, die aus beruflichen Gründen gehalten werden – also von Berufsjägern – sind ohnehin nicht hundesteuerpflichtig, da nur die private Hundehaltung der Hundesteuer unterliegt.

Ebenfalls nicht beantwortet werden kann die Frage, ob der Nachweis einer jagdlichen Ausbildung des Tieres als Befreiungsgrund reicht oder ob das Tier auch jagdlich geführt werden müsse. Hier seien die jeweiligen Absichten der Antragsteller abzuwarten, heißt es aus der Gemeindeverwaltung.