Bad Berleburg. Der Mann aus Bad Berleburg soll zwei Mal einvernehmlichen Sex mit seiner Tochter gehabt haben. Dabei ist auch ein Video entstanden.

Weil er mit seiner damals 19-jährigen Tochter zwei Mal einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte und kinderpornografisches Material auf seinem Computer gespeichert war, wurde ein 45-Jähriger aus dem Raum Bad Berleburg am Dienstagvormittag zu einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro verurteilt. Der Angeklagte räumte seine Taten ein, ließ seine umfangreichen Einlassungen jedoch ausschließlich von seinem Verteidiger Norbert Hartmann verlesen.

Was war passiert?

1. Anklagepunkt: Beischlaf zwischen Verwandten

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Bereits im Sommer 2017 soll es zum Sex zwischen Vater und Tochter gekommen sein. Ein enges familiäres Verhältnis habe zwischen den Beiden nie bestanden. „Ich habe meine Tochter nur ein Mal nach der Geburt auf dem Arm gehalten“, so der Angeklagte in seiner Einlassung. Die Beziehung zu der Mutter ging in die Brüche, der Kontakt zu ihr und seiner Tochter riss gänzlich ab. Erst kurz vor seinem 40. Geburtstag – also 17 Jahre später – habe sich seine Tochter überraschend per SMS bei ihm gemeldet. Bis dahin habe er seine Tochter eigentlich „aus dem Gedächtnis gestrichen“ gehabt.

Auf der Geburtstagsfeier des Angeklagten sei die Tochter schließlich eingeladen gewesen und sei ihm dort „nicht von der Seite gewichen“. Mehrmals soll sie ihren Vater dazu aufgefordert gehaben, sie zu berühren – eine „emotionale Achterbahnfahrt“ für den Angeklagten.

Im weiteren Verlauf soll seine Tochter ihm immer wieder von ihren psychischen Problemen erzählt haben. „Sie fühlte sich hässlich, fett und ungeliebt“, so der Angeklagte in seiner Einlassung. Gleichzeitig soll sie ihm Fotos und Videos per WhatsApp geschickt haben, die zeigen, wie sich selbst befriedigt. Es wirkt wie ein verzweifelter Schrei nach Aufmerksamkeit, Bestätigung und Anerkennung. Ihren Schmerz habe sie durch Ritzen ihrer Unterarme auszudrücken versucht, sie habe sogar von Selbstmordgedanken gesprochen.

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Auch durch die psychische Instabilität seiner Tochter habe sich der Angeklagte in die Ecke gedrängt gefühlt. Ein Mal habe er sogar ein Video von den Beiden beim Sex aufgenommen – die Tochter habe es so gewollt. „Tu es, sonst ritze ich mich wieder“, soll sie ihm gedroht haben. „Ich wollte so auch ihr Selbstwertgefühl wieder steigern“, gab der Angeklagte an, drückte aber auch sein Schuldgefühl angesichts seiner Taten aus: „Ich bedauere den Beischlaf mit meiner Tochter sehr. Es ist zu einem Zeitpunkt geschehen, an dem ich nicht mehr richtig nachdenken, sondern nur noch handeln konnte.“ Ende 2017 sei seine Tochter schließlich in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Kontakt habe er zu ihr nicht mehr.

2. Anklagepunkt: Besitz von kinderpornografischen Material

Im Frühjahr 2018 wurde das Haus des Angeklagten auf Verdacht des Besitzes von kinderpornografischen Materials durchsucht. Dabei beschlagnahmten die Beamten den Computer des damals 43-Jährigen, auf dem sich Dutzende illegale Bilddateien befanden – darunter 14 Fotos, auf denen sich Mädchen im Alter von unter 14 Jahren nackt und in aufreizenden Posen zeigen. Außerdem wurden weitere elf Bilddateien gefunden, die Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren ebenfalls nackt oder sogar beim Geschlechtsverkehr mit erwachsenen Männern zeigen.

„Die Fotos habe ich nur gezogen und gar nicht angeschaut. Sowas würde ich selbst nie tun“, beteuerte der Angeklagte. Er habe damals hobbymäßig ein Internetradio-Sender betrieben und in diesem Rahmen ein Abo zum Filesharing („Datenaustausch“) gehabt, dieses habe er aber mittlerweile gekündigt.

Wie war es dazu gekommen?

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Scheidung, Jobverlust und eine plötzlich pflegebedürftige Mutter – diese Stellschrauben haben letztendlich dazu geführt, dass der Angeklagte Verlustängste, depressive Verstimmungen und Panikattacken bekam, die ihn zeitweise sogar an Selbstmord denken ließen. Er habe sich in therapeutische Behandlung begeben, ein erneuter Jobverlust und die Konfrontation mit seiner ebenfalls psychisch angeschlagenen Tochter schienen ihn jedoch wieder aus dem emotionalen Gleichgewicht gebracht zu haben. „Und all diese schlimmen Umstände sollen dazu geführt haben?“, fragte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel in Bezug auf den Beischlaf mit seiner Tochter. Hippenstiel zeigte nur wenig Verständnis: „Sie schieben anderen Leuten die Schuld in die Schuhe. Ich würde mal in mich gehen und überlegen, wer der Erwachsene in dieser Situation war. Sie haben die psychische Lage Ihrer Tochter ausgenutzt.“

Wie fiel das Urteil aus?

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„Diese Einlassungen sind weder Erklärungen noch Rechtfertigungen“, schloss sich Richter Torsten Hoffmann den Ausführungen von Hippenstiel an. Während Hippenstiel jedoch auf eine fünfmonatige Bewährungsstrafe – ausgesetzt auf eine Bewährungszeit von drei Jahren – und auf eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro plädierte, verurteilte Richter Hoffmann den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro – ohne Bewährungsauflagen.