Wittgenstein. Das Maximalziel „Abschaffung“ der Anliegergebühren war in dieser Legislaturperiode laut Fuchs-Dreisbach nicht erreichbar.
Die Entscheidung ist gefallen: Am 18. Dezember votierte die Mehrheit des NRW-Landtags in Düsseldorf für die KAG-Novellierung – und damit für die die Beibehaltung der abgespeckten Anliegergebühren. Damit ist zunächst ein Schlussstrich unter zahlreiche Diskussionen gezogen worden, die auch in den Wittgensteiner Kommunen immer wieder Thema waren – aber das Ende vom Lied ist noch nicht erreicht.
Viele Bürger und auch die Opposition sind nach wie vor unzufrieden, auch die erneute Resolution der Gemeinde Erndtebrück für die Abschaffung der Straßenausbaugebühren spricht eine deutliche Sprache. Dennoch: Als einen „respektablen Erfolg“ bewertet die heimische Landtagsabgeordnete Anke Fuchs-Dreisbach (CDU) die Entscheidung des Landtags zur Novellierung des Paragrafen 8 KAG.
Zwei Jahre mit dem Thema beschäftigt
„Wir haben uns beinahe zwei Jahre mit diesem komplexen Thema beschäftigt und auch die unterschiedlichsten Experten in mehreren Anhörungen zu Wort kommen lassen“, sagt Fuchs-Dreisbach. So
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seien zum Beispiel nicht nur Vertreter von kommunalen Spitzenverbänden gehört worden, sondern auch Vertreter von Bürgerinitiativen, ebenso Bürgermeister.
„Für mich persönlich war es stets wichtig, ein Finanzierungsmodell zu finden, das eine deutlich spürbare finanzielle Entlastung für die Haus- und Grundstückseigentümer zur Folge hat.“
Tragfähiger Kompromiss
„Dass das Maximalziel ,Abschaffung’ in dieser Legislatur nicht erreichbar war, hat sich bereits früh abgezeichnet – nicht zuletzt auch deshalb, weil KAG nicht im Koalitionsvertrag steht. Mit der jetzt beschlossenen Gesetzesnovelle haben wir jedoch einen tragfähigen Kompromiss gefunden, der allen beteiligten Seiten – Kommunen, Hausbesitzer, Land NRW – gerecht wird“, macht Fuchs-Dreisbach deutlich.
In drei Jahren solle eine Evaluierung der Maßnahmen stattfinden; dann werde gegebenenfalls auch entschieden, ob das Gesetz in Teilbereichen nachgebessert werden müsse. Sobald das Gesetz mit dem 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, will sich Fuchs-Dreisbach zeitnah mit den für die Umsetzung des Gesetzes
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verantwortlichen Dezernenten in den Kommunen ihres Wahlkreises in Verbindung setzen, um sich zu erkundigen, „wie es praktisch vor Ort mit der Anwendung des neuen Gesetzes läuft“.
Nur wenn man ganz konkret wisse, wie sich eine vom Gesetzgeber beschlossene Maßnahme auf die Abläufe in der Verwaltung auswirkten, könne man auch im Nachhinein entsprechend zielorientiert nachjustieren.
Kritik aus der Opposition
Damit stellt sich Fuchs-Dreisbach auch gegen Kritik aus der SPD. Bad Laasphes Stadtverbandsvorsitzender Samir Schneider hatte kritisiert, dass mit der Entscheidung den Kommunen der schwarze Peter
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zugeschoben würde: „Die Verwaltungen haben gar nicht ausreichend Personal, das es dafür braucht. Ich bin gespannt, wie die Kommunen die Entscheidung jetzt handhaben.“ Es würden nun nur die ohnehin schon fragilen Haushalte noch weiter belastet.
Reaktionen der Bürger
Bürgerinitiativen gegen die Anliegergebühren haben bereits mit erneuten Aktionen reagiert, und auch auf der Facebook-Plattform dieser Zeitung macht sich Unmut breit über die Beibehaltung der Gebühren, wenn
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auch halbiert. „Das ist nicht gerecht, in anderen Bundesländern muss nichts bezahlt werden. Straßen, die von allen befahren werden, müssen auch von allen bezahlt werden“, macht zum Beispiel Alexandra Althaus klar.
„Keine Fakten, sondern nur Sticheleien gegen die SPD. Jedes vierjährige Kind löst einen Konflikt besser. Unsere Abgeordneten haben ihr Monatsgehalt gesichert, aber sicherlich nicht ihre eigene Meinung oder die der Bürger vertreten“, macht sich Diana Borawski Luft.