Bad Berleburg. „Was soll ich da abstreiten, das muss so gewesen sein“, räumte der 43-Jährige seine Tat vor Gericht ein und berichtete von Erinnerungslücken.

Zu einer Gesamtgeldstrafe von 4200 Euro verurteilte das Amtsgericht einen 43-jährigen Bad Berleburger. Er musste sich wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tatmehrheit mit Trunkenheit am Steuer und Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Unfallflucht in Tatmehrheit mit Trunkenheit am Steuer und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Außerdem wurde gegen den 43-Jährigen eine einjährige Führerscheinsperre verhängt.

Der Angeklagte soll im Juli vergangenen Jahres gegen 21.30 Uhr zuhause in das Auto seiner Frau gestiegen sein, um anschließend damit wegzufahren. Beim ausparken soll er das Auto seines Nachbarn beschädigt haben, so dass ein Schaden von rund 1000 Euro entstanden sein soll. Diesen Unfall soll der Angeklagte jedoch nicht gemeldet haben, sondern sei mit seinem Auto davongefahren. Rund zwei Stunden nach der Tat hatten Polizeibeamte eine Blutprobe bei dem Angeklagten veranlasst. Diese hatte einen Wert von 2,14 Promille ergeben.

Geständnis

„Was soll ich da abstreiten, das muss so gewesen sein“, räumte der 43-Jährige seine Tat vor Gericht ein und berichtete von Erinnerungslücken. Er könne sich lediglich an die Blutentnahme erinnern. Vor der Tat sei er auf einem Geburtstag gewesen und mehr getrunken, als es für ihn eigentlich üblich sei. Warum er überhaupt mit dem Auto gefahren war will der Angeklagte aufgrund des Alkohols nicht mehr wissen.

Seine Nachbarin, die den Vorfall an dem Juliabend gesehen haben will und schließlich auch die Polizei alarmiert hatte, erinnerte sich als geladene Zeugin vor Gericht: „Wir saßen draußen, weil wir gegrillt haben. Dann hörte ich ein Auto angehen und es hat zwei mal geknallt.“

Keinen Führerschein

Aufgrund der damaligen Heroinsucht des Angeklagten besitzt er seinen Führerschein schon seit über 20 Jahren nicht mehr. Er sei jedoch, so schilderte er es dem Gericht, seit sechs Jahren clean.

„Es gibt hier selten Menschen auf der Anklagebank, die so lange Zeit vom Heroin weg sind“, lobte Anklägerin Judith Hippenstiel den Angeklagten und spielte damit auch auf seine Verantwortung an, denn er ist Stiefvater von vier Kindern, hat eine kleine leibliche Tochter und befindet sich seit Jahren in einem festen Arbeitsverhältnis.

Richter Torsten Hoffmann sprach dem Angeklagten aufgrund vorliegender Gutachten des Promillewertes eine verminderte Schuldfähigkeit zu.