Bad Berleburg/Leimstruth. Erndtebrücker hatte 2006 seinen Führerschein verloren und wurde schon mal wegen Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss verurteilt.
Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss ein 40-jähriger Erndtebrücker 2100 Euro Geldstrafe zahlen und darf drei Monate lang nichts fahren, das einen Motor hat. Das Amtsgericht Bad Berleburg hatte den Arbeiter verurteilt, weil er am 2. Juni 2018 von einer Polizeistreife im Industriegebiet auf einem Traktor erwischt wurde. Dabei konnte der Mann keinen Führerschein vorweisen, hatte 0,97 Promille Alkohol im Blut und Amphetamine genommen.
Das Suchtproblem ist auch das Hauptproblem des Mannes, der 2006 seinen Führerschein bei einer Trunkenheitsfahrt verloren hatte, 2007 ein erstes Mal ohne Führerschein erwischt wurde und 2014 ebenfalls mit Alkohol und Rauschmitteln am Steuer auffällig wurde.
Auch Wirtschaftswege können öffentlicher Verkehrsraum sein
Bei seinem jüngsten Vergehen wollte der 40-Jährige nur mal eben Holz mit dem Trecker holen und sei extra nur auf Wirtschaftswegen und nur ein kleines Stück auf öffentlichen Straßen im Industriegebiet unterwegs gewesen. Daraufhin belehrte ihn Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel, dass auch der eigene Hofraum oder Wirtschaftswege schnell als öffentlicher Verkehrsraum gelten können, wenn dort Fahrzeuge oder Fußgänger Zugang haben. Auf die Frage, warum er wider besseren Wissens unter Alkohol und Drogen gefahren sei, antwortete der Angeklagte: „Ich mache das nicht regelmäßig, aber da hat es mal wieder gepasst.“
Gericht rät zu einer Suchtberatung
Vor diesem Hintergrund riet Richter Torsten Hoffmann dem Angeklagten dringend eine Suchtberatung in Anspruch zu nehmen und Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel unterstrich, dass er sich aufgrund seines Drogenproblems aktuell gar nicht für eine medizinisch-psychologische Untersuchung anmelden brauche. Sie empfahl neben der Geldstrafe und dem Fahrverbot auch noch eine Führerscheinsperre von acht Monaten, der Richter Hoffmann im Urteil auch entsprach.